Also, die Türsteher dürfen überhaupt keinen anpacken, wenn es nicht um Notwehr oder Nothilfe geht. Das liegt in diesem Fall eindeutig nicht vor!
Sie dürfen daraufhin Polizei oder Ordnungsamt verständigen, Organe, welche als ausführende Gewalt notfalls auch Hand anlegen dürfen.
Was soll schon passieren, wenn man länger drin bleibt und die kriegen das mit? Als Minderjähriger kann es einem dann passieren, dass die die Polizei rufen und man zu den Erziehungsberechtigten gebracht wird. Ansonsten eben Hausverbot.
__________________
mit freundlichen Grüßen - 8pack
Bei Fragen rund ums Training und Ernährung - [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ]
|