Das Recht, jemanden festzuhalten?
Vielleicht ein etwas komisches Thema, aber unser Lehrer hat uns letztens erzählt, dass nur die Polizei das Recht hat, jemanden festzuhalten. Das heißt, dass z.B. Fahrkartenkontrolleure oder Ladendetektive nicht das Recht hätten, jemanden festzuhalten.
Stimmt das so? Wenn das der Fall ist, brauche ich mir ja nie wieder Gedanken ums Schwarzfahren machen, wenn ich eh gehen kann, wann ich will. Auch beim Ladendetektiv ist es nicht anders (nicht dass ich jetzt klauen würde).
Weiß da jemand was Genaueres? Erscheint mir auf jeden Fall plausibel.