Neu: Ab 1. Juli 2008 Hautkrebsscreening
Der Gemeinsame Bundesausschuß hat eine Änderung der Krebsfrüherkennungsrichtlinien beschlossen, die mit dem 1. Juli 2008 in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt ist dann auch das Hautkrebsscreening eine Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen, d. h. ab dem 35. Lebensjahr werden alle zwei Jahre entsprechende Ganzkörperinspektionen auf verdächtige Hautveränderungen von den Krankenkassen bezahlt.
Der Beschluß ist veröffentlicht im BAnz. Nr. 37 (S. 871) vom 06.03.2008.