Gestern Knochenmarkpunktion, heute aua :(Zitat:
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Gestern Knochenmarkpunktion, heute aua :(Zitat:
achso...gute besserung:knuddel:
Fluggesellschaften verkaufen meist mehr Tickets, als Plätze, weil eine gewisse Anzahl an Tickets immer storniert werden von Seiten der Personen, die fliegen wollen. Und logischerweise will man seinen Flieger so voll wie möglich bekommen. In den meisten Fällen klappts ganz gut, wie man sieht, aber manchmal eben auch net...Zitat:
Kann aber verstehen, dass du auf 180 bist. ;)
Edit: So viel zu: Ich geh mal eher pennen... :lol:
Da startet man grade seine Crea-Kur, will motviert aufstehen um zu trainieren und dann hat man auf einmal dick Halsschmerzen und ist krank -.-
Heute Kreuzheben aber total flaues Gefühl im Magen. Kaum Hunger und dabei sollte ich essen wie ein Viech. :esser3:
Regen ist doof, joggen lief heute nicht gut, aber da Ivan heute wieder ein Probetraining beim Kampfsport macht wird der Tag hoffentlich gut enden :D
@Onur: wie Hase sagte, das ist normal, jedoch bin ich verwundert, dass sie dir nicht von sich aus Schadensersatz angeboten haben, denn das ist normalerweise dann auch üblich. Zu deinen Erfolgschancen kann ich jetzt nicht viel sagen, ich denke, dass die sogar eher niedrig sind, weil ihr einfach ein anderes Angebot angenommen habt und schon zu diesem Zeitpunkt was aushandeln solltet! Trotzdem viel Erfolg, sag mal bescheid wie es lief^^
Am Telefon haben wir mit einem mitarbeiter vom Sunexpress geredet und er hat den Vorschlag gemacht.Zitat:
Er hat auch gesagt, dass wir uns schriftlich dazu äußern sollen. Mit schadensforderung etc.
Habe mal was geschrieben. Überfliegt das mal und gibt mir feedback,pls^^
(Fehler oder komma setzungen könnt ihr ja ergänzen^^)
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus dem Grund der nichtbeförderung, von meinem Sohn Onur xxx, verfasse ich Ihnen dieses Schreiben.
Mein Sohn Onur xxx sollte am 13.07.2011 um 02.05Uhr die Reise von Koeln/Bonn nach Istanbul Sabiha Gökcen antreten.
Doch beim Check-In schalter, um 01.00 Uhr, wurde uns kein E-Ticket o.ä ausgehändigt.
Es stellte sich im nachhinein heraus, dass die Fluggesellschaft, in diesem Fall, Sunexpress zu viele Tickets verkauft hat.
Nach mehreren langen Gesprächen hat sich Sunexpress bereit erklärt, die 5(fünf) Personen, die Ihre Reise nicht antreten konnten(Vier + Meinen Sohn) mit 2(zwei)Alternativen zu besänftigen. Die eine war, dass alle beteiligten nach Frankfurt gebracht werden und von dort aus nach Antalya geflogen werden. Von Antalya aus anschließend nach Istanbul Sabiha Gökcen. Dieser Flug von Frankfurt sollte am 13.07.2011 um zirka 06Uhr morgens geschehen.
Die andere Alternative war, dass die Reisenden von Frankfurt aus, um 19Uhr, einen Direktflug nach Istanbul Sabiha Gökchen erhalten werden.
Doch keiner der geschädigten Reisenden, hat sich für solch eine Option entschieden.
Nach ebenfalls längeren Telefonaten mit dem Herren xxx, haben wir ein Ticket für den 14.07.2011 um 02.40Uhr zugesichter bekommen.
In Anbetracht der Tatsachen, fordere ich von Ihnen, laut dem Transportgesetz EG 261/2004 folgendes:
-400,- für nichbeförderung meines Sohnes Onur xxx
-Rückerstattung des bereits gebuchten Tickets in voller höhe. In diesem Falle 308,-
-Dies ergibt einen Betrag in höhe von 708,-
Ich Bitte Sie diesen Betrag, in voller Höhe, bis zum 10.08.2011 auf mein Konto zu überweisen.
Falls dies bis zum o.g Zeitpunkt nicht geschehen sollte, werden wir Rechtliche Wege einleiten.
Kontoinhaber: xx
Bankleitzahl: xx
Kontonummer: xx
Bankinstitut: xx
Im Anfang befinden sich:
-Buchungsbestätigung zum Flug, von Koeln/Bonn nach Istanbul Sabiha Gökcen, am 13.07.2011 um 02.05Uhr.
-Nachweis, dass der Fluggast, Onur xxx, dem Flug nicht angetreten ist
Mit freundlichen Grüßen
xx
Übermorgen Beleg abgeben. Mal wieder.
Diesmal nen komplettes ZR-Getriebe mit Gehäuse....
Heute fertig rechnen, morgen ganzen Tag in CAD zusammenbasteln und Freitag Mittag Abgabe :s
Onur, da sind etliche Rechtschreib- Tipp- und Formulierungsfehler drin. So kannst du es unmöglich abgeben!
Ich weiß, das ist ja nur meine Forlage :DZitat:
Habe es nur schnell geschrieben und wollte wissen obs so in der art richtig ist.^^
Das is n Witz jetzt, oder? "Vorlage" heißt es...Zitat:
*klugscheißmodus aus*
Also, es wird deutlich auf was du hinaus bist. Wenn du die paar Rechtschreibfehler noch korrigierst, kannste das so abschicken würde ich sagen. Mal gespannt, wie die darauf reagieren.
PS: Wie genau kommst du auf die 400 Euro ? Frei gewählt oder ist das ne Obergrenze irgend eines Gesetzes?
ohne rechtsanwalt wird es wahrscheinlich eh schwierig, die forderung durchzusetzen, weil sie sich so lange wie möglich quer stellen werden.
Weisheitszahn schmerzt seit gestern übel, werde wohl morgen mal nen Zahnarzttermin machen.
Jetzt lasst mich mal in frieden jungs :D Bin gerade von meiner freundin gekommen und gut gelaund.Zitat:
Jetzt denkt nicht, dass ich kein Deutsch kann muhaha :D Zeugnis ne2. Aber wozu rechtfertigen. Naja.
Die 400 euro sind im EG 261/2004 geregelt. Bis zu einer Entfernung von 1500KM zahlen die 250euro.
Ab 1500 bis 3000 zahlen die 400euro.
Alles dadrüber 600.
hab den Artikel von oben mal editiert. Komma setzung ist nicht die beste.^^
Das nennt sich standardisierten Ausgleichsanspruch :biggrin:Zitat:
/edit noch: Wirst du von ihnen ein neues Ticket ausgestellt bekommen ohne Kaufpreis bezahlen zu müsssen oder musst du ein neues Ticket kaufen?
Wenns daruf hinausläuft, dass ihr Recht bekommt, geht zum Anwalt, oder wenn ihr ne RV habt, die die Kosten übernimmt.
Das ticket wurde uns bereits zugesagt.(am telefon)Zitat:
Eine bestätigung sollte an mama's mail gesendet werden. Als das net kam hat meine mutter dort angerufen und die meinten:
Ja Ticket wurde gebucht, (hat die buchungsnummer gegeben) und meinte das ticket kann am check in oder ka wo abgeholt werden.
Zahlen müssen wir nichts.
Der polizist meinte ja eh, dass wir die erst anschreiben soll. Ne frist von 4wochen setzen und wenn von derenseite nichts kommt, dann erst zum anwalt.Zitat:
Ja RV haben wir.
Das Unternehmen hat kaum Chancen, Onur wird bestimmt Recht bekommen. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat das Unternehmen einfach zu viele Tickets verkauft und dadurch seinen Vertrag nicht mehr einhalten können. Klarer Fall von Vertragsbruch, hier gilt auch die Beweislastumkehr, das Unternehmen sollte sich bewusst sein, dass es vor Gericht keine Chancen hat :). Btw. das ist meiner Familie auch mal passiert, unser Flug war überbucht. Wir bekamen Stunden später einen Flug nach München, statt Salzburg. Dort hat uns ein Bekannter abgeholt. Wir kannten einen Taxifahrer der hat uns dann ne fette Taxirechnung erstellt(von München nach SBG) und wir gaben(unter anderem), die Rechnung dann dem Unternehmen, als Schadensersatz :). Die haben ohne Probleme bezahlt^^. (wir haben angegeben, dass wir mit Taxi gefahren sind)Zitat:
Wenn du ein neues Ticket ohne Bezahlung bekommst, kannst du kaum den Preis deines verfallenen Tickets verlangen ^^, du hast ja dann quasi unter dem Aspekt keinen Schaden.
Außer es wurden beide Tickets bezahlt, so habe ich es zumindest verstanden.Zitat:
bezahlt nur eins.Zitat:
Ein versuch ist es wert :D Der polizist hat gesgat und onur geschrieben^^
Dennoch die 400 euro sind 99% drinn
edit: ich habe mir auch gedacht wieso die zahlen hätten sollen..aber wenn das der polizist vorschläft..versuch ist es wert. Schadet ja niemanden^^
Du kannst aber keinen Schadenersatz für etwas verlangen, was bereits beglichen wurde ;-). Der Schadenersatz ist in diesem Falle durch die kostenlose Ausstellung eines neuen Tickets abgegolten.
eben nicht.
Dan ziehen die mir von den 708 euro halt die 308 ab.
Diese 400euro sind ja dafür da, dass ich an diesem tag meinen flieger nicht nehemn durfte.
Bei den 400 Euro handelt es sich nicht um Schadenerstz für das Ticket, sondern um eine Entschädigung dafür, dass du nicht an dem gebuchten Tag fliegen konntest.
Das sind 2 Paar Schuhe ;-)
das sage ich doch? :ratlos:
wir meinen das selbe aber reden aneinander vorbei
EDIT: Wer gegen seinen Willen einen gebuchten Flug nicht nutzen konnte, hat gemäß Artikel 4 der Verordnung Nr.261/2004 nicht nur einen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung, deren Höhe sich nach der Entfernung des Fluges richtet. Sie beträgt bei
- weniger als 1.500 km Entfernung: Euro 250,00
- innerhalb der EU mehr als 1.500 km: Euro 400,00
- anderen Flüge (1.500 und 3.500 km): Euro 400,00
- größere Entfernung als 3.500 km: Euro 600,00.
Da hab ich mich wohl geirrt ^^
Sieht wohl so aus^^
Zitat:
1) kannst du einfordern und wirst du wohl auch bekommen
2) bekommst du nicht wieder, dafür hast du ein neues Ticket erhalten
....... Bin hauptsächlich nur auf Rechtschreibfehler eingegangen ^^, auf die sprachliche Qualität habe ich nicht geachtet, da ich sonst alles ändern würde ^^'.Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus dem Grund der Nichtbeförderung, von meinem Sohn Onur xxx, verfasse ich Ihnen dieses Schreiben.
Mein Sohn Onur xxx sollte am 13.07.2011 um 02.05Uhr die Reise von Koeln/Bonn nach Istanbul Sabiha Gökcen antreten.
Doch beim Check-In Schalter, um 01.00 Uhr, wurde uns kein E-Ticket? o.ä ausgehändigt.
Es stellte sich im nachhinein heraus, dass die Fluggesellschaft, in diesem Fall, Sunexpress zu viele Tickets verkauft hat.
Nach mehreren langen Gesprächen hat sich Sunexpress bereit erklärt, die fünf Personen, die Ihre Reise nicht antreten konnten(Vier + Meinen Sohn) mit zwei Alternativen zu besänftigen. Die eine war, dass alle beteiligten nach Frankfurt gebracht werden und von dort aus nach Antalya geflogen werden. Von Antalya aus anschließend nach Istanbul Sabiha Gökcen. Dieser Flug von Frankfurt sollte am 13.07.2011 um zirka 6 Uhr morgens geschehen.
Die andere Alternative war, dass die Reisenden von Frankfurt aus, um 19 Uhr, einen Direktflug nach Istanbul Sabiha Gökchen erhalten werden.
Doch keiner der geschädigten Reisenden, hat sich für solch eine Option entschieden.
Nach längeren Telefonaten mit dem Herren xxx haben wir ein Ticket für den 14.07.2011 um 02.40Uhr zugesichtert bekommen.
In Anbetracht der Tatsachen, fordere ich von Ihnen, laut dem Transportgesetz EG 261/2004 folgendes:
-400€ für nichbeförderung meines Sohnes Onur xxx
-Rückerstattung des bereits gebuchten Tickets in der Höhe von 308€.
Insgesamt ergibt dies einen Betrag von 708€.
Ich bitte Sie diesen Betrag, in voller Höhe, bis zum 10.08.2011 auf mein Konto zu überweisen.
Falls dies bis zum o.g Zeitpunkt nicht geschehen sollte, werden wir rechtliche Wege einleiten.
Kontoinhaber: xx
Bankleitzahl: xx
Kontonummer: xx
Bankinstitut: xx
Im Anhang befinden sich:
-Buchungsbestätigung zum Flug, von Koeln/Bonn nach Istanbul Sabiha Gökcen, am 13.07.2011 um 02.05Uhr.
-Nachweis, dass der Fluggast, Onur xxx, dem Flug nicht angetreten ist
Mit freundlichen Grüßen
xx
achja an Vorposter:
Onur hat schon Recht:
Er hat einen standardisierten Ausgleichsanspruch iHv € 400,-- gem. Art 7 (1) lit. b der VO 261/2004. Diesen Betrag muss er gem. Art 12 der VO aber auf allfälligen weiter gehenden Schadenersatzanspruch anrechnen lassen.
/bei Anullierung von Flügen
/wie willst du etwas elektronisches ausgehändigt bekommen?
@Danni das Anbieten eines neuen Flugs ist, denke ich kein Schadensersatz, sondern Nacherfüllung oder eventuell Vertragsanpassung. :)
das nennen die so :D ah die penner von sunexpress werden schon wissen was ich meine^^Zitat:
Alter mich regt es so auf .... verdammter Scheiß. Habe letztens ne richtig süße Aushilfe gesehen und die sollte lt. Ladenbesitzerin heute eig. da sein. War sie aber nicht. Wohl erst Freitag wieder. Morgen sehe ich aber schon wieder eine andere, mit der ich dieses WE dann wohl bisschen was unternehmen werd, hätte das aber lieber mit der Aushilfe getan... die Aushilfe ist definitiv attraktiver ... und jetz weiß ich immer noch nicht ob sie nen Freund hat oder nicht .... so ein SCHEIß!!!
Immer mit der Ruhe:smoke:Zitat:
Ernährung heute mal wieder voll schlecht gewesen, da ich 10Stunden mit meinem Kumpel unterwegs war.. ^^
Ein Ösi hat bei eBay Deutschland 5 nagelneue Microsoft Keyboards eines seit ca. 10 Jahren ausgelaufenen Modells in 5 separaten Auktionen angeboten gehabt, jeweils zum Startpreis von 9,00 €. Nachdem ich die erste für nur 9 € ersteigert hatte, wollte ich mir gleich noch eine zweite als Ersatz bunkern, also bot ich für eine weitere. Heute sind sämtliche eingestellten Keyboards rausgenommen, mein Gebot wurde offenbar vom Verkäufer gelöscht. War ihm wohl zu wenig reingekommen, toller Geschäftspartner! :evil:
Zitat:
oh mann mario..du hast so eine falsche einstellung zu frauen...du suchst ja richtiggehend IN JEDER ECKE nach einer potentiellen freundin..SO KANN DAS NIX WERDEN *tröst* :motz1:
Quatsch, ich tue nur aktiv was dafür eine zu bekommen anstatt passiv inner Ecke rumzuhocken und darauf zu hoffen, dass sich was tut. Von alleine kommt einfach nix. Selbst wenn einer Frau ihr absoluter Traummann über den Weg laufen würde, würde die Frau nix machen. Die Männer haben die Initiative zu ergreifen, das ist genauso die Regel, wie dass sich Frauen die Beine rasieren.
Jaja, die Regel :devil-smiley:Zitat:
Bitter@Rob. :s
Es gibt von allem Ausnahmen... und die Ausnahmen, die einen dann doch ansprechen, sind vermutlich auch die, die sich die Beine net rasieren ...
Bei mir wars nicht so 2x und beide hatten rasierte Beine :D