Du bist auch süß Carsten^^
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Du bist auch süß Carsten^^
Es spricht für eine eklatante sittliche Verrohung, dahinter Schwülstiges zu vermuten! :motz1:Zitat:
In Sachsen wohnt ein wackerer Gesell,
er nennt sich schlicht Erbsenfaul, ganz offiziell.
Doch trügt der Name – Fleiss trägt er im Sinn,
weil er fürs Klima brennt, mit Herz und Sinn.
Mit Fahrrad, Laub und Windradlied
zieht er durchs Land, wo’s leis‘ gedeiht.
Er spricht mit Wald und Wiesengrün,
als könnten sie sein Wirken sehn.
„Nur langsam, Leut’,“ ruft er beschwingt,
„wer rastet, schützt, was weiterklingt!
Die Welt wird leiser, wenn man lauscht,
und schont, was man nicht laut verbraucht.“
So wandert Erbsenfaul durchs Tal,
ein stiller Held im Regional.
Und jeder, der ihn einmal sah,
sprach: „Faul? – Ach wo! Ein Muster ja!“
Sehr nett :redface-new:
Ansehen ?
Ich glaub ich hab chatgpt kaputt gemacht...
Du:
Welches Gericht ist für eine Zwangsvollstreckung zuständig?
ChatGPT:
In Deutschland:
- Geldforderungen / Mobiliarvollstreckung: Zuständig ist das Amtsgericht (Vollstreckungsgericht) am Wohnsitz des Schuldners.
- Immobilien / Grundpfandrechte: Zuständig ist das Amtsgericht, das das Grundbuch führt.
- Zwangssicherungshypothek: Ebenfalls das Grundbuchamt beim zuständigen Amtsgericht.
- Zwangsvollstreckung aus notariellen Urkunden durch den Gerichtsvollzieher: Der örtlich zuständige Gerichtsvollzieher, Verwaltung über das Amtsgericht.
Kurz: Meist das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners, bei Immobilien das Grundbuchgericht.
Du:
jetzt prüfe bitte ob es immer so ist, oder ob es Ausnahmeregelungen gibt.
ChatGPT:
Kurz und sauber:
Grundsatz stimmt, aber es gibt Ausnahmen und Sonderzuständigkeiten.
Wo es abweicht
- Arrest und einstweilige Verfügung in Vollstreckungssachen: Zuständig ist nicht das Vollstreckungsgericht, sondern das Prozessgericht, also das Gericht, das den später zu vollstreckenden Anspruch verhandeln würde (§ 919, § 937 ZPO).
- Herausgabe von Kindern / Umgang / Familiensachen: Nicht das Vollstreckungsgericht. Zuständig sind die Familiengerichte (§ 86 FamFG).
- Vollstreckung gegen Behörden / öffentlich-rechtliche Ansprüche: Je nach Rechtsgebiet gelten Verwaltungsgerichte, nicht die ZPO. Die Vollstreckung richtet sich dann nach VwVG bzw. den Landesvollstreckungsgesetzen.
- Arbeitsgerichtliche Titel: Vollstreckung läuft nach ZPO, aber es gibt Sonderwege (z. B. Vollstreckbarkeitserklärungen durch das Arbeitsgericht bei Vergleichen). Der Gerichtsvollzieher bleibt der normale, aber zuständig bleibt das Arbeitsgericht, wenn es um die Vollstreckbarkeit des Vergleichs geht.
- Unterlassungstitel: Manche Maßnahmen laufen über das Prozessgericht erster Instanz (z. B. Ordnungsgeld/-haft nach § 890 ZPO).
- Europäische / internationale Titel:
- Europäischer Vollstreckungstitel oder Europäisches Mahnverfahren: In Deutschland ist für Erklärungsakte oft das Amtsgericht Wedding zuständig – also eine bundesweite Sonderzuständigkeit.
- Anerkennung/Ausführung ausländischer Entscheidungen läuft nicht immer über das normale Vollstreckungsgericht.
Zusammenfassung:
Normalfälle → Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners bzw. Grundbuchgericht.
Ausnahmen → Prozessgericht, Familiengericht, Verwaltungsgerichte, Sonderzuständigkeiten bei internationalen Titeln.
Wenn du willst, liste ich dir das noch tabellarisch auf.
Bewusstsein:
Für den Marxismus-Leninismus kein frei schwebender Geist, sondern ein Produkt der materiellen Welt. Entsteht aus dem menschlichen Gehirn, der Arbeit und den sozialen Verhältnissen. Materielle Existenz formt das Denken, nicht umgekehrt.
Materie:
Alles, was unabhängig vom Denken existiert. Objektive Realität. Bewusstsein ist eine Eigenschaft hochorganisierter Materie, nicht ihr Ursprung.
Dialektischer Materialismus:
Philosophie der Bewegung und Widersprüche der Natur. Alles verändert sich durch innere Gegensätze, nicht durch äußere Eingebungen. Kein statisches Weltbild. Entwicklung in Sprüngen, Übergängen, Brüchen. Materie ist primär, Bewusstsein abgeleitet.
Historischer Materialismus:
Übertragung derselben Logik auf die Gesellschaft. Gesellschaftliche Entwicklung beruht auf den materiellen Produktionsbedingungen und Klassenverhältnissen. Der „Motor“ der Geschichte ist der Klassenkampf, nicht Ideen, Moral oder „große Männer“. Änderungen der Produktionsweise → Änderungen im Überbau (Politik, Recht, Ideologie).
Kurzfassung: Der Begriff kommt nicht aus dem Nahen Osten, sondern aus dem Pazifik und wurde erst später in Deutschland rassistisch umgedeutet.
Etwas ausführlicher, aber klar:
Ursprung: vom hawaiianischen Wort „kanaka“, das schlicht „Mensch“ bedeutet.
Kolonialzeit (19. Jh.): Europäer bezeichneten damit Arbeitskräfte aus Polynesien/Melanesien. Schon damals abwertend gebraucht.
Deutschland: Über Seefahrt und Kolonialliteratur kam das Wort ins Deutsche. Es stand zunächst allgemein für „dunkelhäutige, einfache Arbeiter“.
Nachkriegszeit / Gastarbeiter-Ära: In den 1960er–80er Jahren wurde „Kanake“ auf türkische und später arabische Migranten übertragen. Bedeutung komplett entkoppelt vom Ursprung, rein als Beleidigung.
Heute: eindeutig ein rassistisches Schimpfwort, auch wenn es in Teilen (z. B. Rap, „Kanak Sprak“) bewusst re-appropriiert wird. Das ändert nichts an der Herkunft oder Wirkung im Alltag.
Fazit: Ein kolonialer Begriff, der über Umwege nach Deutschland kam und hier gezielt zur Abwertung bestimmter Migrantengruppen benutzt wurde. Keine „orientalische“ Eigenbezeichnung, sondern ein importiertes Schimpfwort mit Geschichte.
Robert ist also weit vor der Kolonialzeit sozialisiert worden. Dann stimmt das nicht mit DDR und er muss ne Zeitmaschine besitzen.
Ab welcher Außentemperatur gefrieren Seifenblasen die man selbst macht?
Kurzfassung: Meist ab etwa −5 °C, zuverlässig ab −8 bis −10 °C.
Etwas genauer und realistisch:
- Seifenblasen bestehen aus Wasser + Spülmittel (+ ggf. Zucker/Glycerin).
- Spülmittel senkt den Gefrierpunkt → sie frieren nicht bei 0 °C.
- Einfache Mischung (Wasser + Spüli):
Erste gefrorene Blasen ab ca. −4 bis −6 °C, stabil gefroren ab ≈ −8 °C.- Mit Zucker oder Glycerin:
Gefrierpunkt noch niedriger, oft erst unter −8 bis −12 °C.
Wichtig für das Gefrieren:
- Kaum Wind (sonst platzen sie vorher)
- Hohe Luftfeuchtigkeit
- Blase landet auf kalter Oberfläche oder bleibt kurz liegen
Praxisregel:
Willst du sicher gefrorene Seifenblasen sehen, geh erst raus, wenn es kälter als −8 °C ist. Alles darüber ist Glückssache.
Gefrieren sie erst am "Boden" oder auch schon in der Luft?
Meist erst am Boden. In der Luft fast nie.
Warum:
- In der Luft sind sie nur 1–3 Sekunden unterwegs → zu kurz zum Durchfrieren.
- Die Luft kühlt schlecht, Kontaktkälte fehlt.
- Sie platzen oft, bevor genug Wärme abgegeben ist.
Was realistisch passiert:
- In der Luft: höchstens Eiskristall-Ansatz, manchmal kurz sichtbar bei < −10 °C, sehr hoher Feuchte und Windstille.
- Am Boden / auf Ästen / Schnee: dort frieren sie sichtbar aus, weil Wärme direkt abgeführt wird.
Ausnahmen:
- Sehr kalt (≈ −15 °C oder kälter)
- Blase bleibt liegen (z. B. auf Schnee)
- Zähere Mischung (Glycerin/Zucker)
Klartext:
Das spektakuläre „Einfrieren in der Luft“ ist eher Video-Mythos. In der Praxis frieren Seifenblasen durch Kontakt, nicht im Flug.