Ist nicht gerade gesundheitsfördernd. Nimm es nicht länger als eine Woche, besser noch kürzer.Zitat:
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Ist nicht gerade gesundheitsfördernd. Nimm es nicht länger als eine Woche, besser noch kürzer.Zitat:
Genau das hatte mir die Tante in der Apotheke auch schon gesagt. Ist das erste mal, dass mit das jemand in meinem leben gesagt hat. Was kann denn da passieren?
Abhängigkeit, chronisch geschwollene Schleimhäute, Zurückbildung der Schleimhäute...
Sagen wirs so, es ist verdammt kacke.... :(
Schleimhautatrophie, also die Nasenschleimhaut nimmt Schaden und im Ergebnis hat man dauerhafte Probleme weil man schlecht Luft bekommt. Das ist ganz fies!Zitat:
Krass. Aber davon habe ich schonmal gehört. Ich habe das früher öfter 1-3 Wochen am Stuck genommen. Kann daher evtl meine dauerhaft leicht laufende Nase kommen? Ich fange an das Ausgeben der 3,70€ zu bereuen.
Nimms nicht. Die Scheiße ist ein Teufelskreis. Ich spreche da aus Erfahrung... :?
Unwahrscheinlich, bei einer Schleimhautatrophie hätte man eher eine zu trockene verstopfte Nase zu erwarten. Lasse mal einen Allergietest machen.Zitat:
Kann daher evtl meine dauerhaft leicht laufende Nase kommen?
Gut, ich dachte schon. Arzt hatte damals schon auf eine leichte Stauballergie geschätzt. Aber getestet wurde das nie.
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Wie war das mit dem "wenig Geld als Schüler" ?!? :lol:Zitat:
Nicht meiner, gehört Papi. Ich habe nur ausgesucht. :D Da er den BB Kram aber doof findet, darf ich das zu 100% selbst finanzieren. :krank:Zitat:
Neueste Anschaffung: Voraussichtlich ein Bußgeld in Höhe von 48,50 € zugunsten der Stadtkasse Frankfurt (Oder). Vielen Dank liebe Blitzer, man trifft sich immer zweimal im Leben. :evil:
bin ich zumindest nicht alleine ^^Zitat:
auf der autonbahn geblitzt worden, 12 kmh zu schnell. in einer 100zone.
20!!!!! in meiner jetztigen situation viel zu viel. ich war zumindest nicht der einzige. 2 sekunden schulterblick ging das ding bestimmt über 10mal...
Ich habe gerade im Web gelesen, daß allein das geschossene Foto nicht heißt daß auch was kommt, wenn sich während der Meßzeit die Geschwindigkeit ändert. Der Blitz (und das Foto) kommen, sobald man bei Einfahrt in die Radarkeule eine konstante und als zu hoch erkannte Geschwindigkeit hat. Das geschieht, damit man den Fahrer noch aufs Bild bekommt. Nach dem Foto mißt die Anlage noch weiter, bis man aus der Radarkeule ausfährt. Nur wenn das Tempo sich bis dahin nicht ändert, wird nachträglich das Meßtempo auf das Foto geblendet. Erst damit bestünde ein verwertbares Blitzerfoto. Ich habe direkt nach dem Blitz reflexartig gebremst, vllt. war ich damit noch in der Verifizierungsphase des Blitzers. Mal gucken.
Hm dann wars bei mir wohl sehr sehr knapp. Denn 1,2skunden nachdem das foto geschossen wurde war ich neben einen LKW auf der Mittelspur und die standen auf einer kleinen grünfläche neben den seitenstreifen. da konnten die mich gar nicht sehen. aber schon was anderes wenn man selber geblitzt wird. bekommt man irgendwie ein kleinen hass^^.Zitat:
aber das größte glück habe ich damit gehabt, dass ich mit meinem eigenen auto gefahren bin und nicht mit dem meines vaters. hätte ich 200ps zusätzlich gehabt wärs bestimmt anders ausgegangen
Die Radar-Meßkeule wird ja nicht größer, nur weil auf einer Autobahn gemessen wird. Logischer Weise ist man durch eine Verifizierungsstrecke der Größe X schneller hindurch, wenn man 140 statt 40 km/h fährt. Mit anderen Worten: In der 30er Zone könnte man im günstigsten Falle noch im Radarbereich die Geschwindigkeit deutlich verändern, der Verifizierungsbereich beträgt wohl etwa 8 m ab Fotopunkt, auf der Autobahn dürfte da nichts gehen.Zitat:
Das habe ich garnicht bedacht. Naja thema ist eh durch.
Das macht doch wohl jeder.Zitat:
Ich habe direkt nach dem Blitz reflexartig gebremst, vllt. war ich damit noch in der Verifizierungsphase des Blitzers.
Mach dich auf das Bußgeld gefasst und gut is ;)
Jo, scheiß doch drauf^^
die guten autofahrer nicht :motz1:Zitat:
Das macht doch wohl jeder.
Stimmt,die Beschleunigen weiter und Rasen davon.:meister:Zitat:
Die werden erst garnicht geblitzt:floet:
Die Frage ist mit welcher Verzögerung und bei welcher Geschwindigkeit. :motz1:Zitat:
Mein Vater hat für den Wagen ne Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen, die wollte er vor ein paar Wochen kündigen, durfte er aber nicht (nur zum Jahresende). Ich denke die werde ich ggf. mal in Anspruch nehmen. :mrgreen:
gibts da nicht auch ne selbstbeteiligung??
und außerdem: bist du echt schon so alt, dass man sich um solche sachen streitet?? der aufwand lohnt doch bei solch summe garnicht..
Wahrscheinlich nicht, jedenfalls in den aktuellen Bedingungen heißt es, daß die Selbstbeteiligung in den ersten 6 Jahren Jahr für Jahr sinkt um dann schließlich ganz zu entfallen. Demnach dürfte hier null SB anfallen, worüber denkt man da noch nach? :pfeifer:Zitat:
Summe hin oder her, da könnte ich jetzt mit meiner bescheidenen Rente argumentieren, gemessen daran ist das Bußgeld für so ein Augenblicksversagen völlig unverhältnismäßig.Zitat:
und außerdem: bist du echt schon so alt, dass man sich um solche sachen streitet?? der aufwand lohnt doch bei solch summe garnicht..
Noch unverhältnismäßiger wird es, wenn man sieht wie Schläger mit lächerlichen Bewährungsstrafen oder sogar völlig straffrei davonkommen, also zunächst einmal überhaupt keine unmittelbare Bestrafung erfahren, noch eine neue Chance bekommen es künftig besser zu machen, ich aber hier für eine Handlung die wohl 95% der Autofahrer in selber Situation genau so begangen hätten, durch die niemand gefährdet oder gar verletzt wurde, unmittelbar und ohne Bewährungsmöglichkeit bestraft werden soll. Das ist einfach Unrecht und dagegen hatte ich schon immer was. Siehe meine Sig. Da sitze ich gern im Gericht wenn es sein muß, aber so leicht kommen diese verwahrlosten Abzocker vom Amt mir nicht ans Geld. :evil:
Willkommen in Deutschland...Zitat:
Danke danke, es liegt aber letztlich an den Bürgern selbst, was sie sich wie lange noch gefallen lassen. Wenn selbst ein Land wie die DDR vom eigenen Volk überrannt werden kann, trotz all der Stasi und Polizei, dann geht das auch in der BRD. Ersticken wir die Ämter und Gerichte mit Rechtsmittelverfahren, irgendwann ist die Sache für den Staat nicht mehr profitabel. Sind wir der Souverän, oder der Fußabtreter?Zitat:
ja aus prinzip ist nur immer so eine sache..
da sich nach dem etwaigen prozess eh nichts ändert wird und es zudem schwer mit der argumentation wird..
einerseits sagst du, dass du niemanden gefährdest hast, aber gleichzeitig hast du einen radfahrer in einer 30er zone überholt. und da noch gegenverkehr im spiel war, musstest du in dieser 30er zone die zulässige höchstgeschwindigkeit überschreiten..
Man könnte natürlich auch den vllt. 20 km/h langsamen Radfahrer über einen Kilometer stur mit selbem Tempo verfolgen. Frage: Wer macht das?
Man könnte natürlich auch mit den erlaubten 30 km/h überholen, hätte dann aber einen so langen Überholweg, daß es unmöglich wäre ihn bei einer nicht ausnahmsweise schnurgeraden einmündungsfreien Straße zu überblicken. Frage: Wäre damit der Verkehrssicherheit gedient?
Abgesehen davon bezweifele ich, daß ich nennenswert zu schnell gefahren bin. Als mich der Blitz traf, scherte ich gerade wieder auf die rechte Fahrspur ein. Entsprechend fuhr ich dort nicht fahrspurparallel, sondern quasi direkt auf den Blitzer zu. Für eine korrekte Messung muß dieser je nach Gerät in einem Winkel von 20 oder 22° zur Fahrtrichtung der gemessenen Autos stehen. Stimmt der Winkel nicht, dann stimmt auch die gemessene Geschwindigkeit nicht. Die Radarfalle kann kaum auf Punkt 30 eingestellt sein, da sie sonst jedes Fahrzeug blitzen würde. Hinzu kommt eine Meßtoleranz von 3 km/h, die zusätzlich abzuziehen ist. Nehmen wir an die Anlage ist auf 33 als Delikt-Wert eingestellt und 3 km/h Meßtoleranz kommen hinzu, macht 36 km/h, vorher dürfte das Ding keinesfalls auslösen. Tachos zeigen in der Regel etwas höhere Geschwindigkeiten an als man real fährt. Heute habe ich an einer Anlage "Sie fahren ... km/h" mal geguckt, was bei 40 nach Tacho dort steht, nämlich 32 km/h. Demnach würde mein Tacho ca. 8 km/h voreilen. Auslöseschwelle 36 + 8 km/h Tachoabweichung macht 44 km/h Mindestgeschwindigkeit zum Auslösen des Blitzers. Meiner Meinung nach war ich so schnell nicht. Entweder haben die aus Kassengründen den Blitzer knapper eingestellt, oder er hat mich fehlerhaft gemessen.
Wenn Kommunen blitzen und gleichzeitig Bußgelder als feste Einnahmeposten im Haushalt geplant haben, braucht mir keiner was von Verkehrssicherheit erzählen. Die 30-Zone war eh idiotisch, das war ne Straße die im fraglichen Abschnitt ohne jegliche Bebauung ist, da sind entlang der Straße nur Büsche und ein paar verwilderte Bäume, das sieht schon gar nicht mehr nach Ortslage aus. Warum dort Tempo 30? Warum dort blitzen? 400 m entfernt an einer anderen Straße gibt es ne Kita, Wohnhäuser, Läden, ein Studentenwohnheim, Straßenbahnhaltestellen usw., da darf man 50 fahren und da wird auch nicht geblitzt. Denn dort sehen die Kraftfahrer einen Sinn in zurückhaltendem Tempo, da wäre nix zu verdienen.
berti, ich seh das doch garnicht anders als du..
nur solltest du doch erstmal den bescheid abwarten, soweit er denn überhaupt kommen mag..
dann wirst du ja sehen, gegen was du dich denn nun wendest.. falsche messung (obwohl du selber 45 km/h schätzt :gruebel: ); unnütze 30er - zone; unnütziges blitzen...
Frustshoppen im Breuninger = viel zu viel Geld liegengelasen, aber ich fühl mich nun besser und Kleiderschrank ist auch voller.
Gegen die falsche Messung, hilfsweise das bloße Augenblicksversagen ohne reale Gefährdung Dritter (unter Berücksichtigung von fast 21 Jahren unfallfreiem Fahren und ohne jegliche Regelübertretungen), und äußerst hilfsweise hat der Radfahrer unvorhersehbar während des Überholens schneller in die Pedale getreten und mich so genötigt zu beschleunigen um den Überholvorgang ohne Gefährdung des mittlerweile aufgetauchten Gegenverkehrs abzuschließen. :motz1:Zitat:
dann wirst du ja sehen, gegen was du dich denn nun wendest.. falsche messung (obwohl du selber 45 km/h schätzt ); unnütze 30er - zone; unnütziges blitzen...
Die unnütze Limitierung oder Blitzerei wären keine erfolgversprechenden Argumente vor Gericht, auch wenn Verkehrsanordnungen noch so blödsinnig sind muß man sie einhalten.
Sowas geht mir nicht in den Kopf, gespamme über meherer Seiten, das hat doch nix mehr mit dem Thread zu tun.
Dein Beitrag aber auch nicht, was hast Du denn nun angeschafft? :tongue:Zitat:
Da liegst du vollkommen falsch. In diesem Fall hättest du ganz einfach den Überholvorgang abbrechen müssen. Die Regel lautet: Überholen darf man nur wenn man wesentlich schneller fahren kann als der zu Überholende, ohne die Geschwindigkeitsbegrenzung zu überschreiten. Schafft man es nicht rechtzeitig zu überholen dann muss man den Überholvorgang abbrechen. Dass also der Radfahrer plötzlich schneller fuhr ist keine Rechtfertigung für deine Geschwindigkeitsüberschreitung. Bestätigt meiner Meinung nach sogar eher, dass du ohnehin unnötig überholen wolltest, da du wohl schon vorher nicht wesentlich schneller fahren konntest und deshalb eine solch hohe Geschwindigkeit 45kmh nötig war. (Und erzähl mir bitte jetzt nicht, dass der Radfahrer plötzlich auf 40kmh beschleunigte)Zitat:
Zitat:
Stimmt alles, aber vergiss nicht die Regel: Wer überholt wird, darf nicht beschleunigen
Denn dadurch wurde Rob ja (anscheinend) erst die in die Misslage gebracht, obwohl ich ihm die Schuld nicht abstreiten möchte
Du hast den nicht erlebt! :mrgreen:Zitat:
Und erzähl mir bitte jetzt nicht, dass der Radfahrer plötzlich auf 40kmh beschleunigte
Edit sagt: Möglicherweise bin ich überhaupt nicht zu schnell gefahren, wo läge dann meine Schuld?
Für Radfahrer gelten aber keine Geschwindigkeitsbegrenzungen und Tacho haben die auch net... Wird also schwer zu beweisen dass er wirklich beschleunigt hat... Ist doch für den Radfahrer selbst schwer zu sagen ob man wirklich konstant fährt etwas beschleunigt oder langsamer wird... vielleicht geht es auch etwas bergauf oder bergab... wer kann dann schon auf'm Rad die Geschwindigkeit konstant halten?Zitat:
Eben. Ich sage ja auch nicht daß er in böser Absicht gehandelt hat.Zitat:
wer kann dann schon auf'm Rad die Geschwindigkeit konstant halten?
Im übrigen ist es im PKW nicht viel leichter über hunderte Meter ausnahmslos maximal 30 zu fahren. Entweder man hält den Blick weitgehend auf dem Verkehrsgeschehen, oder permanent auf dem Tacho. Ansonsten wirst Du in einem Wagen der oberen Mittelklasse keinen Unterschied zwischen Tempo 30 und Tempo 35 bemerken, bei dem letzteren würdest Du aber schon geblitzt. Dann ist man vllt. korrekt 30 gefahren, hat aber durch laufendes Gaffen auf den Tacho ein Kind übersehen, das zwischen parkenden Autos hervorkommt. Ich finde es praxisfremd schon abzustrafen, wenn jemand 5 km/h zu schnell fährt.
Dagegen habe ich heute mehrere Motorradfahrer gesehen, die in Sichtweite des Polizeipräsidiums über Sperrflächen oder Abbiegespuren für den Gegenverkehr hinweg die vor ihnen befindlichen Autos überholt haben. Da passiert nichts. Nichts passiert auch grundsätzlich polnischen Kraftfahrern, wenn die geblitzt werden. Deutschland hat es bis heute nicht geschafft, mit Polen ein entsprechendes Rechtshilfeabkommen zustande zu bringen. Dabei wären EU- und NATO-Beitritt Polens jeweils Zeitpunkte gewesen, notfalls auch Druck auszuüben um das endlich hinzubekommen.