Noch nicht das Richtige dabei.
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Noch nicht das Richtige dabei.
sich einen anderen Sachverhalt/Urteil zunutze machen bzw. sich darauf berufen
Nö, alles noch ganz kalt. Na wenn bis heute am späten Abend niemand drauf gekommen ist, muß ich eine andere Frage stellen. ;-)
Ist ja auch net ganz so einfach... :tranquillity:
Wie wärs mal mit nem Tip? :shame:
Mit Tipps bin ich nicht gut, wie ich beim Lotto immer wieder feststellen muß. :mrgreen:
Der Begriff stammt aus dem Schadensersatzrecht.
Nachdem es offenbar niemand hier weiß, löse ich auf. Das Affektionsinteresse ist der wirtschaftlich nicht meßbare Wert einer zu Schaden gekommenen oder verlorenen Sache. Er ist vom Schädiger grundsätzlich nicht zu ersetzen.
Beispiel: Volker hat schlechte Laune und tritt vor Wut die ihm schon lange mißfallende Gartenpforte seines verhaßten Nachbarn ein. Durch intensives Beintraining hat Volker so viel Kraft, daß die betagte Tür in unzählige Stücke zerbirst und nicht mehr repariert werden kann. Der Nachbar fordert nun von Volker einen saftigen Schadensersatz von 36.800 €, weil es sich bei der zerstörten Tür um ein Unikat gehandelt hat, das von einem blinden Künstler aus Nigeria gefertigt und von Hermann Göring persönlich mit nach Deutschland gebracht wurde. Unter Liebhabern sei diese Tür mindestens 36.800 € wert, so der Nachbar.
Volker hat jedoch Glück, denn den Liebhaberwert oder ein ideelles Interesse an der Tür braucht er nicht zu ersetzen. Ersetzen muß er lediglich den objektiven wirtschaftlichen Wert.
Ersatzfrage: Die 1960 in NY City geborene Heidi Stern war Mitte der 1980er Jahre eine auch in Deutschland sehr bekannte Sängerin (Rock und Pop). Unter welchem Künstlernamen war sie bekannt?
Nena würde ich sagen
Nee, Nena war es nicht.
Aber wenn diese Tür auf eBay 36000€ einbrächte, weil sie ein Unikat ist und dies allgemein (oder unter genügend vielen Liebhabern / Experten) bekannt ist, sollte er den Betrag doch geltend machen können? So ist wirtschaftlicher Wert ja definiert denke ich mal. Was anderes wäre es natürlich, wenn die Gartentür in Handarbeit von seinem Opa gefertigt worden wäre, was sie für Volker, aber nur für ihn, so wertvoll macht. Aber wenn Volker nun eine Cousine hätte, die durchaus 36k€ für die Tür zahlen würde, hätte man sie ihr zum Verkauf angeboten (eben wegen des Opas), so gilt das bestimmt auch nicht vor Gericht, es sei denn, sie hätte Volker vor dem Kaputtgehen der Tür mal ein Mail geschrieben, dass sie für 36k€ die Tür gerne kaufen würde?
Der wirtschaftliche (und berücksichtigungsfähige) Wert ist gerade nicht der Liebhaberwert.
Und was ist mit der Sängerin?
Wenn jemand also eine unter Sammlern / Liebhabern 100k€ teure Briefmarke kaputtmacht, muss er nur ein paar Cent Papierwert bezahlen?
Mit so Sänger*innen kenne ich mich nicht aus :moon:
Das ist sehr sehr schwach, Herr Errpfau. :mrgreen:
Madonna
Auch Madonna isses nich.
Die gesuchte Sängerin hob sich besonders durch ihre glasklare gewaltige Stimme heraus.
Ein sehr bekanntes Lied von ihr begann wie folgt:
The whispers in the morning
Of lovers sleeping tight
Are rolling by like thunder now
As I look in your eyes
Celine Dion