@Serkan 18:
Zitat:
Nein es wurde nicht ausdrücklich auf das Wiederrufsrecht angewiesen eben nur das kleingedruckte im unteren Bereich der Seite.
Das reicht nicht aus, der Hinweis muß quasi unübersehbar gegeben werden, und in der Regel muß der Kunde ausdrücklich bestätigen (z. B. durch einen extra Klick einen Haken setzen), daß er über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.
Ich schlage daher folgendes Vorgehen vor: Dein Cousin schreibt an die Firma, und erklärt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
soweit mit Datum vom xx.xx.2007 ein Vertrag mit Ihnen geschlossen sein sollte, widerrufe ich diesen unter Bezugnahme auf mein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Dieser Widerruf ist auch nicht verfristet, da es Ihrerseits an der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung fehlte.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Kopiert das am besten, die Formulierung ist wichtig!