Wieso denn das?
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Wieso denn das?
Nach googeln muss ich meinen Post wohl relativieren.
Die kostenlose Rechtsberatung ist Rechtsanwälten verboten. (Rechtsgrundlage ist das Rechtsberatungsgesetz von 13.12.1935, zuletzt geändert mit Gesetz vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2072). Danach ist ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € bedroht. )
Bei 'normalen' Menschen, keinen Anwälten also :D, scheint es erlaubt zu sein - mit der Gefahr, dass sie einfach falsch liegen, da sie sich (im Normalfall) mit der Materie nicht so auskennen.
Jemanden zu sagen daß er zur Polizei gehen soll statt Selbstjustiz zu üben, erfüllt wohl kaum den Tatbestand einer "Rechtsberatung". Auch das bloße Zitieren von Gesetzesquellen unterfällt mitnichten diesem Tatbestand. Sogar Hinweise im Bekanntenkreis sind erlaubt, und Crono ist mir sehr bekannt. ;)Zitat:
Achtung - Rechtsberatung im Internet ist per Verordnung verboten
Was ich vom Rechtsberatungsgesetz als solchem halte ist folgendes: Da haben sich die im Bundestag und den Fachgremien reichlichst vertretenen Juristen (stellen die größte Berufsgruppe unter den Angeordneten) was feines ausgedacht, damit sie als Anwälte auch garantiert immer genug Klienten haben. Das ist so zeitgemäß wie der Kehrzwang für rußfreie Gasheizungen. :roll:
Genau so ist das mit der Steuererklärung. Mein Vater hat dem freund meiner Schwester bei der Steuererklärung geholfen und paff kam eine Klage ins Haus. Mein Vater wusste nicht das es Verboten war. Es wurde mit einer richtig saftigen Geldstrafe gedroht die bis zu 50000Euro gehen kann.Zitat:
Zitat von robert234
Die Mafia weiß eben wie man Steuergelder einspart :lol: .
Wo im Internet finde ich denn solche Gesetze?Zitat:
Das Ganze basiert auf § 238 StGB, und der lautet wie folgt:
Die Freundin meines Bruders arbeitet auch beim Finanzamt, darf uns aber auch nicht helfen bei den Steuererklärungen, leider...Zitat:
Genau so ist das mit der Steuererklärung. Mein Vater hat dem freund meiner Schwester bei der Steuererklärung geholfen und paff kam eine Klage ins Haus. Mein Vater wusste nicht das es Verboten war. Es wurde mit einer richtig saftigen Geldstrafe gedroht die bis zu 50000Euro gehen kann.
Das ist ja auch verständlich, die wird ja dafür bezahlt dem Staat Steuern zu verschaffen, und nicht welche durch intelligente Steuererklärungen zu verlieren. :mrgreen:Zitat:
Die Freundin meines Bruders arbeitet auch beim Finanzamt, darf uns aber auch nicht helfen bei den Steuererklärungen
Ist eigentlich der Hinweis daß etwas verboten und mit 5000 Euro Strafe bedroht ist schon strafbar? Ist doch eigentlich auch eine Art Rechtsberatung. :gruebel: