Einen Anwalt braucht er eigentlich nicht..
aber egal, wir drehen uns im Kreis!
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Einen Anwalt braucht er eigentlich nicht..
aber egal, wir drehen uns im Kreis!
ich wollte damit ausdrücken, das es sich um ein relativ geringfügiges "Vergehen" handelt. mehr als sich bei ebay oder dem verkäufer zu beschweren, kann lou eig net machen. ist zwar ärgerlich, aber nicht zu ändern.Zitat:
Mit kleinen oder großen "Vergehen" hat dies nichts zu tun, es gilt der Grundsatz : pacta sunt servanda; auch bei ebay- bzw. Internetgeschäften
Was kann lou tun?
Erfüllungsfrist setzen, abwarten, wenn Verkäufer nicht erfüllt, Klage auf Erfüllung oder Schadensersatz
Das Lou im Recht ist, streite ich ja net ab. Aber welche Institution beschäftigt sich denn bitte mit einem Fall, wo der Streitwert unter 10€ bzw 30€ liegt ?Zitat:
lol
das zuständige Amtsgericht
Und dann Pech haben, und nen bekloppten Richter. Recht haben heißt nicht Recht bekommen, das habe ich schon hinter mir.Zitat:
Erfüllungsfrist setzen, abwarten, wenn Verkäufer nicht erfüllt, Klage auf Erfüllung oder Schadensersatz
.....
wie gesagt, wir drehen uns im Kreis.
nun müsste lou alles wissen ^^
Er soll einfach so viele Mails wie möglich ausformulieren und hinschicken, irgendwann wird der Verkäufer vor lauter Verzweiflung ein neues Buch auftreiben ... :mrgreen:
Abhaken, Buch woanders kaufen.
Ich finde das eig gerade lächerlich. Klar für dich ist es ärgerlich.
Aber was würdest du an seiner Stelle machen?
Lass es doch einfach darauf beruhen.
Was ist daran lächerlich sich auf sein Recht zu berufen?
Er hat ein Schnäppchen gemacht und will dies natürlich auch bekommen.
Word.Zitat:
Ich brauch mal eben schnell Rat zum Problem. Hab dem Typen folgendes geschickt:
Am gleichen Abend kurz zuvor meine Antwort auf die Sache mit dem Fall:Zitat:
Zitat von ebayer
Seine Antwort:Zitat:
Zitat von Lou
Kann ich dem einfach so noch meine Bankverbindung nennen ohne Angst vor Nachteilen? Er müsste sie doch eigentlich durch Zahlungseingang haben oder?Zitat:
Zitat von eBayer
Nein, hat er nicht.