Damit wurde die Unfallfreiheit vom Verkäufer zugesichert, er haftet für seine Zusicherung, auch wenn er sie nur ins Blaue hinein abgegeben haben sollte. Das ist schon mal sehr günstig für Dich.
Sie müßten sozusagen bezeugen, daß etwas nicht gewesen ist, das ist immer schwer. Sollte aber der Wagen tatsächlich tagtäglich von diesen Zeugen gesehen worden und dabei immer ohne Unfallschaden gewesen sein, reicht es theoretisch aus. Letztlich entscheidet aber das Gericht (freie Beweiswürdigung), was es glauben möchte.