Einen "Normalfall" gibt es vor Gericht nicht, jeder Einzelfall mit all seinen Mosaiksteinchen ist individuell vom Richter zu würdigen und selbst bei völlig identischen Mosaiksteinchen kann das ein Richter anders sehen, als ein anderer. Es bleibt aber die juristische Verfahrensregel, die besagt, wer einen Anspruch geltend macht, muß ihn beweisen. Hier geht es zunächst um den Anspruch gegen die Mutter, den Fahrzeugschein herauszugeben, also Eure Forderung - Eure Beweispflicht. Jede non liquet Situation wird dazu führen, daß Ihr den Anspruch nicht werdet durchsetzen können. Daher mein Rat, erzielt mit der Mutter eine Einigung, die erwachsener Menschen würdig ist. Gerade auch weil es die Mutter ist, die man nicht reduzieren sollte auf eine normale Person, die einem als man klein war den Hintern abgeputzt hat.