Zitat:
uhm, ich glaube ich habe in der theorie gelernt, dass alles öffentlich ist was anschluss an das straßennetz hat und auch von diesem erreichbar ist. also auch der parkplatz eines kaufhauses etc.. aber nicht mehr, sobald sie abends die schranken senken. gilt auch überall die stvo..
und damit hast du vollkommen recht. bei privaten flächen, die zum öffentlichen verkehrsraum zählen (zB parkplatz von einkaufszentrum) hängt ein schild an der auffahrt, welches darauf hinweist, daß die stvo gültig ist.
Zitat:
§21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
1. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
Absatz 1 Nr 2 trifft also auch auf dich zu, weller. Nr 1 halt auf deinen Kumpel. Ich würde mir aber jetzt mal keinen allzugroßen kopf machen. zum einen wurde ja nur eine geldstrafe angedroht, zum anderen würde ich die tatsache, daß es keine offizielle vorladung war, mal äußerst positiv werten. ich denke, er will sich nur mal mit euch unterhalten und euch über die gefahren etc aufklären (und euch ein bisschen angst machen :twisted: )! das ist jetzt nur ne vermutung meinerseits, also nicht enttäuscht sein, falls es doch so ist. da das ganze aber ziemlich inoffiziell ist, könnt ich mir das schon so vorstellen.