Zitat:
wenn sender fernsehserien zeigen, erwerben sie damit die ausstrahlungsrechte, d.h. sie und keine anderen dürfen diese veröffentlichen/vertreiben, außer natürlich der urheber (serienproduktion). wenn du also ne serie auf video/aufm rechner als mpeg oder sonstwas aufnimmst, machst du dich auch noch nicht strafbar. du machst dich erst ab dem zeitpunkt strafbar, wenn du es öffentlich vorführst oder verbreiten willst, weil du damit die rechte dritter (die sender) verletzt.
Das wäre ja das Bereitstellen, aber wie sähe es dann mit dem Privatgebrauch aus? Ist dieser illegal, weil der Kram sowieso schon illegal verbreitet wurde?