Naja, wenn Du im Verein ringst, fällt sowas in die Zuständigkeit der Gesetzlichen Unfallversicherung, nicht aber in die Zuständigkeit der Krankenkasse. Das mit dem BG-Krankenhaus könnte damit zusammenhängen, zumal der Leistungsträger (hier die Unfallversicherung) gern versucht die Sache kleinzureden, um nicht zahlen zu müssen. Da sind deren eigene Ärzte sicher eher geneigt es im Sinne der Unfallkasse zu befunden, als ein unabhängiger Arzt. Ich würde dem Befund des BG-Krankenhauses daher am meisten mißtrauen.Zitat:
Ja ist beim Ringen passirt und ja die haben mich dan ins Berufsgenossenschaft Krankenhaus geschikt.