Ich frage mich ob der Mensch hier mitliest... :mrgreen:
Ihr übertreibt übrigens beide, finde ich. ;)
Druckbare Version
Ich frage mich ob der Mensch hier mitliest... :mrgreen:
Ihr übertreibt übrigens beide, finde ich. ;)
Du übertreibst. :fi_lone_ranger:Zitat:
ich finds auch arg an der Grenze zum Lächerlichen ;)Zitat:
Zitat:Verstehe. :fingernagel:Zitat:
Bücher zu verkaufen
genau, king will nur seine Bücher los werden ^^Zitat:
ich habe keine Katze ;)
Dann war dir Lucifers Gebot also zu niedrig?Zitat:
Gleich haben wir ihn! :hihi:
Mal ganz nüchtern betrachtet: Wo übertreibe ich? Ich hab als blanker Student bei eBay ein Buch günstig ersteigert - was mein gutes Recht ist - und fristgerecht bezahlt. Dann tischt man mir so eine Story auf (ob wahr oder nicht, ist mal egal) und ich komme aus Kulanz entgegen - muss ich gar nicht! Das ist Gattungsware! Und dann wird der Typ langsam aber stetig beleidigend, so als ob er mir was unterschieben will, so als ob ICH die Leistung nicht erbracht hätte, die von mir gefordert war.Zitat:
Yo, ich bin schon so ein Übertreiber :daumen:
:P
Du übertreibst in dem Sinne, dass du deine Kulanz als etwas besonderes darstellst. Das ist es in diesem Fall aber nicht.Zitat:
Er wäre dazu nicht verpflichtet, also sollte der Verkäufer dankbar dafür sein, statt herumzupöbeln und so zu tun, als sei er selbst im recht. Ist er nämlich nicht, hätte er sich pflichtgemäß verhalten, wäre das alles kein Thema.Zitat:
Ach das ist doch alles Hühnerkacke.Zitat:
Schon mal was von Verhältnismäßigkeit gehört?
Verhältnismäßig wenig, da ich mit der FDP und deren Hühnerkacke nix am Hut habe. :twisted:Zitat:
Ein (Kauf-)Vertrag ist ein Vertrag, aus dem sich für beide Seiten bestimmte Verpflichtungen ergeben. Lu hat seinen Part erfüllt, der Anbieter hingegen nicht. Auf ein Verhältnis kommt es da nicht an, wohl aber auf die Erfüllung obliegender Sorgfaltspflichten. Der Anbieter diente hier erst ein Buch an, lagerte es dann (schon zweifelhaft) angeblich auf dem Korridorfußboden, um es später verpacken und versenden zu können, und das, obwohl er den Kater da herumlaufen hat.
Ich glaube dem Verkäufer kein Wort, vielmehr war der vermutlich vom geringen Preis enttäuscht und will dafür nun nur nicht liefern. Jedenfalls ergeben sich für einen Verkäufer nach geschlossenem Vertrag nun mal Pflichten, ob diese in irgendeinem Verhältnis zu irgendwas stehen, ist völlig wurscht. Er hätte ja das Geschäft nicht anzutragen brauchen, es war seine persönliche Entscheidung.
Lächerlich!Zitat:
Was das mit der FDP zu tun hat weiß ich zwar nicht, aber ich erklär dir Verhältnismäßigkeit gerne:
es ist unverhältnismäßig sich stundenlang über so ein Thema Gedanken zu machen.
Es ist unverhältnismäßig wegen einer Sache von 9 Euro Rechtsbeistand zu suchen.
Es ist unverhältnismäßig dem Verkäufer hier Täuschung zu unterstellen.
und ab wie viel euro ist es verhältnismäßig?Zitat:
ich denke das lu sich nirgens unverhältnismäßig verhält. sondern vielmehr der verkäufer, der dankbar sein sollte, dass lu das buch nicht einfordert und nun seine eigene idiotie (verwendungszweck für kontonummer halten) auf lu schieben will.
es ist vollkommen korrekt einem abbruch erst dann zuzustimmen, wenn das geld wieder beim käufer angelangt ist, sonst kann es für immer futsch sein.
übrigens ist es genauso wenig unverhältnismäßig dem verkäufer hier (was lu nicht tut) täuschung vorzuwerfen. wer sich ein bisschen bei ebay umsieht stellt fest, dass beschädigung der ware eine häufige ausrede ist um zu billig versteigerte artikel nicht ausliefern zu müssen.
Subjektiv verhältnismäßig würde ich es finden, wenn der Artikel ein Unikat wäre oder ein überaus seltenes Stück. Wobei es ja dann auch keine Gattungssache mehr wäre.Zitat:
Bei einem doppelt oder dreifach so hohen Betrag fände ich das ganze Theater verhätlnismäßiger.
Ihr immer mit eurer Täuschung: wie der Verkäuer schon sagt ist es ein großer Aufwand für ihn diese 9 Euro zurückzuerstatten etc.
Kein klar denkender Mensch rechnet sich aus für ein gebrauchtes Buch dieser Art noch über 15 Euro zu bekommen. Der Verkauspreis ist also gerechtfertigt.
Zum anderen verfügen doch eine Mehrheit der Ebay-User über einen Zweitaccount oder Bekannte, die die Artikel bis zum Mindestpreis hochtreiben.
:shock: ich hoffe euer Weltbild jetzt nicht zerstört zu haben...
Unter uns: es handelt sich hier um studienrelevante Standardwerke die stellenweise neu +60 € kosten und selbst gebraucht für 20-30 € über den Tresen wandern. Das is hier kein Belletristik-Ramscb von Tante Olga, die das Buch 2-3mal bereits durchgelesen hat.Zitat:
:icon_scratch: entweder das Buch kostet 60€ oder nicht. Der Verlag legt einen Verkaufspreis fest.Zitat:
Bei mir an der Uni gibt es einen Onlineshop, der gebrauchte Bücher von Studenten für Studenten verkauft.
Selbst neue Bücher gehen dort fast nie mit mehr als 50% der UVP raus. Für gebrauchte Bücher rechnet man je nach Zustand mit 10-30% der UVP.
Angenommen der Besitzer hätte sich WIRKLICH einen Preis von 30 Euro erhofft und du im schlimmsten Fall WIRKLICH so viel bezahlt. Dann geht es hier also um 21 Euro die du gespart und er zusätzlich eingenommen hätte. Meinst du es lohnt sich so ein Theater wegen 21 Euro zu veranstalten? Für euch beide meine ich...
An deiner Stelle hätte ich einfach abgewartet ob er das Buch wieder reinstellt. Wenn er das getan hätte, hättest du ihn und ebay damit konfrontieren können. Aber deine Unterstellung in der Email an ihn war aus meiner Sicht schon eine Frechheit, denn sowas mit der Katze kann doch wirklich mal passieren. Das hat er dann netterweise noch überboten. :erstaunte:
Sonst leih dir das Buch eben aus der Bibliothek aus. "Studienrelevant"... Da kuckst du doch sowieso höchstens dreimal rein. :zunge:
er macht doch garkein theater. er will doch bloß sein geld zurückZitat:
Das bekommt er auch zurück. Er regt sich hier aber auf dass er das Buch nicht bekommt.
Wenn das Geld nicht zurück kommt ist es ein anderes Thema.
Danke!Zitat:
Ich weiß nicht was ihr wollt oder warum ihr MIR einen Strick drehen wollt (bis auf Ausnahmen wie stephang und robert). Ich will nur meine Kohle, bevor ich irgendwas irgendwo absegne. Mehr nicht. Und ich habe Standardwerke mitunter gerne im Original im Regal statt ausgeliehen oder im pdf Format.
@pouz - ja, ein Verlag legt den Preis fest, aber ob solche Preisbindungen dann bei eBay greifen oder nicht, ist eine andere Sache. Ich kauf ja nicht bei Amazon oder so.
Und aufregen darf ich mich über einen eigentlichen Kaufvertrag, der nicht erfüllt wird. Aber ich kann auch ohne das Buch leben - also stellt es hier doch nicht so dar, als würde ich jetzt ein Fass aufmachen und den Typen auf Heller und Cent verklagen - so bescheuert bin ich nicht und so viel wert ist es mir auch nicht. Ich bin eigentlich der Typ, der möglichst den Weg nimmt, der am wenigsten Probleme bringt - und das mach ich auch jetzt.
Also ich drehe dir definitiv keinen Strick draus. Ich kann auch deinen Ärger verstehen, nur halte ich die ganze Sache hier für weniger dramatisch als dargestellt. ;)Zitat:
Ja, man sollte nicht vergessen, dass das Medium Internet nur begrenzt tragefähig für Emotionen ist, sprich: ich sitz hier nicht tobend und fluchend vor dem Monitor, sondern tippe nebenher entspannt meinen Beitrag. Auch wenn er Ton vielleicht eine gewisse Angespanntheit widergibt, so ist dies gewiss nicht der Fall. Ich verbuche das ganze unter Lehrgeld zahlen und habe (und hatte nie) nicht vor, irgendjemanden wegen einem 8 € Kauf zu verklagen oder anderweitig Prozesse anzustreben. :ratlos: ^^
Und warum postest Du dann hier so angeregt? :gruebel:Zitat:
Selbst bei immatriellen Dingen nimmt man sich zuweilen einen Anwalt, so wie man sich zu anderen Fragen auch fachkundigen Rat einholt. Im übrigen hat Lu das ja nicht mal gemacht, von daher verstehe ich den Vorwurf nicht.Zitat:
Es ist unverhältnismäßig wegen einer Sache von 9 Euro Rechtsbeistand zu suchen.
Es wurde getäuscht, oder es wurde nicht getäuscht. Täuschungen als deliktische Handlung sind keine Frage irgendwelcher Verhältnismäßigkeiten, sondern objektiver Begehung einer Straftat. Eine tatsächliche Täuschung / ein Betrug wird nicht dadurch zu keiner Täuschung / keinem Betrug, weil der Schaden gering wiegt. Die Schadenshöhe spielt beim Strafmaß eine Rolle, nicht aber bei der Erfüllung der Tatbestandsmerkmale.Zitat:
Es ist unverhältnismäßig dem Verkäufer hier Täuschung zu unterstellen.
Ich finde es schon unverhältnismäßig hier so einen Thread aufzumachen. Der Verkäufer kann nicht liefern und gibt dafür auch einen Grund an, auch wenn der Grund etwas ungewöhnlich ist. Wenn man dann dem Verkäufer auch noch eine Mail schreibt in der man zu unrecht ihm Täuschung unterstellt (nennt mich naiv aber ich glaube ihm) dann darf man sich nicht wundern wenn der patzig reagiert. Wobei seine Antwort auch etwas unverhältnismäßig ausgefallen ist. :lol:
P.S. Ich will hier auch keinem einen "Strick" drehen. Aber manchmal sollte man die Kirche einfach mal im Dorf lassen und aus einer Fliege keinen Elefanten machen. ;)
Ist einfach affig eure Konversation via e-Mail o.ä. hier zu posten ...
Sich gegenseitig ans Bein zu pissen, mit Stundenlohn zu prahlen oder angeblichen Informationen zu bluffen die man von einem befreundeten Anwalt erhalten hat ist wirklich ordentlich überzogen .. es geht hier um ein paar Euro.
Hättest die Zeit lieber in Lernen oder Schatzsuche investiert - wäre sinnvoller.
Klingt gut, hättest Du da einen heißen Tip für mich?Zitat:
Schatzsuche
Ansonsten an diejenigen, die sich hier über diesen Thread, Zweck -und Verhältnismäßigkeiten verausgaben, Ihr tragt am meisten dazu bei, diesen Thread am Leben zu halten. ;)
Oh sorry - mein Fehler weil ich nicht als sporadischer eBayer alle meine Rechte und Pflichten kenne und daher - bevor was falsch läuft - irgendwo mal nachfrage in einem Forum, wo die Wahrscheinlichkeit recht hoch ist, dass jemand schonmal sowas hatte oder sich damit auskennt und mir evtl. weiterhelfen kann. :ratlos: Dafür hab ich ja auch "unverhältnismäßig" sämtliche Hebel in Bewegung gesetzt, sämtliche Kontakte spielen lassen und mich so ins Zeug gelegt für die Sache, dass sie mich die letzten Tage nahezu zu 100 % ausgelastet hat und mir auch schlaflose Nächte bereitete. :safe:Zitat:
Ich finds ehrlich gesagt komisch, dass Robert der Einzige zu sein scheint, der die Dinge wie ich zu sehen scheint - als ob es nicht mein gutes Recht wäre, auf das von mir ersteigerte Buch zu pochen - ob es nun eine Inkunabel von Anno dazumals ist oder ein billiges Konsalik-Heftchen in Auflage XXX. Das ist doch total latte und nicht relevant zum Fall "Kaufvertrag Ja/Nein" :ratlos:
Wie jemand schon schrieb: Recht haben und Recht einfordern sind zwei paar Schuhe und mir ging es in erster Linie darum, in wie weit ICH auf der sicheren Seite bin und nicht, dass ich dieses Recht auch einklage.