Wieso erst die letzte Nachricht?
Wenn ich bestelle per VK und es nie zur Zahlung kommt, kommt es auch niemals zum verbindlichen Vertrag.
pong
Druckbare Version
Wieso erst die letzte Nachricht?
Wenn ich bestelle per VK und es nie zur Zahlung kommt, kommt es auch niemals zum verbindlichen Vertrag.
pong
Ist das so? Ich meine, wenn ich was bestelle, bin ich ja in der Pflicht es zu bezahlen und kann in Verzug geraten.
Der verbindliche Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zu Stande. Demnach ist da sehr wohl ein verbindlicher Vertrag eingegangen GÄBE es das Schreiben mit den erhöhten 5 Euro Versandkosten nicht. DAS ist dann wohl ein NEUES Angebot, welches legendkiller NICHT angenommen hat durch das Nichtüberweisen.
Genauso sieht`s aus! Jede Bestellung ist verbindlich. Wenn dem so wäre, dass eine Bestellung per Vorkasse nicht verbindlich wäre, könnte man sich ja einen Jux draus machen und wild in der Gegend bestellen und dann einfach nichts bezahlen. Bestes Beispiel ist Ebay: da läuft sehr viel über Vorkasse. Da kannste auch nicht einfach ersteigern und dann sagen "och nee, ist ja Vorkasse, dann brauch ich nix zu bezahlen."Zitat:
Er schrieb ja das er via email eine erhalten hat.Zitat:
Zitat:
Die Bestellung ist im Wert von 37 Euro, diesen Betrag hätte ich überweisen sollen. Nun habe ich gerade in meinem Email Postfach gesehen das ich eine Mahnung bekommen habe, aber müssen diese nicht schriftlich kommen ? (Mahnung kam am 23. Oktober
Du solltest trotzdem einen Anwalt sprechen, wenn du nun aufgrund der aussagen egal von wem hier, nichts mehr tust bist du selber schuld. Dann wird es wirklich teuer. Ich will nicht sagen ich hoffe du musst trotzdem zahlen, aber ich will hoffen du lernst daraus, wenn man etwas nicht mehr haben will rechtzeitig zu stornieren. Meistens kann man dies auch innerhalb von 2 Wochen machen auch wenn dies nicht gesetzlich festgelegt ist machen dies trotzdem die meisten Firmen.
na dann, puhhh Glück gehabt. Danke Leute :D
-closed-
DAS ist das was legendkiller aus dieser Angelegenheit mitnehmen muss! Wenn ich was bestelle, und es nicht mehr haben will MUSS ich es stornieren. Für Geschäfte aus dem Internet hast du eh ein 14-tätiges Rücktrittsrecht! (Recht in Deutschland, ob es in Austria genauso ist,weiß ich jetzt nicht 100% genau)Zitat:
sind doch per mail angekommen soweit ich das jetzt richtig verstanden habe
Man könnte dem Shop dann auch einfach eine Rückmeldung geben, dass man die Sache dann nicht mehr möchte. Sprich aktiv mitwirken. Ich denke, es hätte eine einfache Bestätigungsemail ala "Aufgrund der höheren Versandkosten bin ich nichtmehr an dem Angebot interessiert" ausgereicht.
Wenn du sowas in Zukunft entgehen willst, halte dich an Fristen, oder besser: Bestell einfach nichtsmehr bis du Reif genug bist, Verträge abzuschließen und diese dann auch selbst zu bezahlen. Und nicht Mama bitten, dass sie dir dein Zeug überweisen soll, wenn du schon ohne ihre Kenntnis Sachen bestellst.
Eigentlich hoffe ich, dass du zumindest die Kosten für das Poster bezahlen musst, um dein Lehrgeld daraus zu ziehen. Auch wenn ich sagen muss, dass mir das Anwaltsschreiben nicht sehr seriös vorkommt.
Und er hatte geschrieben, dass die Mahnungen per EMail gekommen sind. In einem Juraforum gefunden:
Zitat:
Erklärungen bedürfen nach der Konzeption des BGB nur dann einer bestimmten Form, wenn dies ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 125 BGB). Für die Ansehen ? ist keine besondere Form vorgeschrieben, so dass sie auch keiner besonderen Form zu ihrer Wirksamkeit bedarf, weshalb sie auch mündlich oder in Ansehen ? per Email oder Fax erfolgen darf.
Und kommt jetzt nicht wieder damit, dass er Österreicher ist. Die Seite von der er bestellt hat, ist von einem deutschen Geschäft, wie im Impressum zu lesen:
Zitat:Zitat:
Werbetechnik Nord UG
(Haftungsbeschränkt)
Westerstraße 13
25832 Tönning
Deutschland
Amtsgericht Flensburg
Handelsregisternummer: HRB 8490 FL
St.-Nr.: 1529205044
USt. Id.: DE 273953122
Inhaltliche Verantwortung: Göran Rust (Werbetechnik Nord UG)
Somit gilt für das Geschäft das deutsche BGB und kein österreichisches Recht, wobei ich denke, dass es dort ähnlich sein wird.
Nein tuts nicht, wer sich traut nach Österreich zu verkaufen, unterwirft sich auch den lokalen Gesetzen und rechtlichen Rahmenbedingungen.Zitat:
Somit gilt für das Geschäft das deutsche BGB und kein österreichisches Recht, wobei ich denke, dass es dort ähnlich sein wird.
pong
Dein Wunsch ist mir Befehl!Zitat: