weil ich letzten sommer von zwei schlägern angegriffen wurde musste ich jetzt 4000 euro zahlen...
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weil ich letzten sommer von zwei schlägern angegriffen wurde musste ich jetzt 4000 euro zahlen...
Begründung?Zitat:
Kopfschmerzen...............
ich hätte mich schlagen lassen müssen... gab nicht mal ne gerichtsverhandlung. :thumleft:Zitat:
Wer hat dann die 4000 EUR verhängt? o.OZitat:
ein richter der es nicht für nötig hielt mich anzuhören.... hätte zwar inerhalb 10 tagen wiederspruch einlegen können, aber da ich zeugen mäßig alleine war und sie an die 5 leute waren die alle nicht für mich aussagen macht das wenig sinn.Zitat:
naja aber lieber 4000 euro blechen wie mich prügeln zu lassen...
so ist der deutsche rechtsstaat... no comment
Du hast aber einen Anspruch auf rechtliches Gehör, wurde dieses nicht gewährt, dürfte die verhängte Strafe wohl kaum haltbar sein. Ob es zur Wahrung des rechtlichen Gehörs ausreicht, gegen einen bereits verhängten Strafbefehl Einspruch einlegen zu können, wage ich zu bezweifeln. Denn das würde an der Tatsache ja nichts ändern, daß es bereits vor einer Anhörung eine richterliche Würdigung gegeben hat und eine Strafe verhängt worden ist. Die Anhörung muß jedoch in die richterliche Entscheidung und Strafzumessung einfließen, meiner Meinung nach kann man nicht erst die Strafe verhängen und anschließend klären wollen, ob diese der Höhe nach oder überhaupt angemessen war.Zitat:
ein richter der es nicht für nötig hielt mich anzuhören....
Du könntest den Richter jetzt anzeigen, wegen Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB), außerdem würde ich die Entscheidung unter Bezugnahme auf § 321a ZPO unverzüglich anfechten, falls Dir nicht sogar noch die 10-tägige Einspruchsfrist offengehalten ist.
Robert,Zitat:
es ist schön und gut, dass Du Dich gerne mit Rechtsthemen beschäftigst, aber dann solltest Du auch die Ausführungen genau lesen:
Massefreak hat einen Ansehen ? erhalten. Das ist nach ZPO ein vereinfachtes Verfahren. Der Richter entscheidet darin nach Aktenlage. Massfreak hätte jederzeit Stellung im Ermittlungsverfahren dazu nehmen können.
Massefreak hat die Möglichkeit gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen, was dann eine mündliche Verhandlung nach sich ziehen würde.
Kannst aber gerne weiter mit Spatzen auf Kanonen schießen ;)
mein bauch is voll weil ich so viel gegessen habe ... sieht nich toll aus :(
Oder wie ein geldgieriger Rechtsanwalt sagen würde: Da klagen wir uns bis nach Karlsruhe! :mrgreen:Zitat:
Und wenn es sein muss bis nach Brüssel!Zitat:
Nur bringt das in dem Fall nix, weil die Voraussetzungen dazu nicht gegeben sind bzw. der Richter nix falsches gemacht hat.
Rob formuliert bestimmt schon die Verfassungsbeschwerde für Massefreak ...
:tschuess:
Den Haag! Den Haag! Wir klagen in Den Haag!Zitat:
Wenn schon Den(n Haag) schon :fi_lone_ranger:
Das könnte man allenfalls erahnen, geschrieben hat er das nicht.Zitat:
Massefreak hat einen Strafbefehl erhalten.
Auch dazu kann man Massefreaks Ausführungen nichts entnehmen, es kann sein, daß er dort angehört wurde, muß aber nicht.Zitat:
Massfreak hätte jederzeit Stellung im Ermittlungsverfahren dazu nehmen können.
Dazu müßten wir erst einmal überhaupt eine Verfassung haben, schon daran fehlt es uns.Zitat:
Rob formuliert bestimmt schon die Verfassungsbeschwerde für Massefreak ...