Und wer nach Führerscheinentzug nicht glaubwürdig versichern kann daß er nie wieder Alkohl anrührt, bekommt den Führerschein nicht zurück.
Wer zbs. mit dem Auto zur Party fährt, Alkohol trinkt und mit Taxi zurück, bekommt den Schein nicht.
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Und wer nach Führerscheinentzug nicht glaubwürdig versichern kann daß er nie wieder Alkohl anrührt, bekommt den Führerschein nicht zurück.
Wer zbs. mit dem Auto zur Party fährt, Alkohol trinkt und mit Taxi zurück, bekommt den Schein nicht.
So siehts aus. Auch darf man net sagen, ich fahre nur noch mit dem Taxi feiern, weil ich weiter saufe. Da gibts auch keinen Lappen mehr!Zitat:
Zitat von oldiegerd
Meine Nasenschleimhaut trocknet ziehmlich aus. Selbst jetzt nach 2 Stunden ist meine Nase immer noch trocken aber sie läuft irgendwie trotzdem. :?Zitat:
Zitat von robert234
Das weiß man bei unseren Richtern nie. Allerdings könnte Dein Anwalt ein Sachverständigengutachten zu der Frage beantragen, ob die Erhöhung der Leberwerte aus Noxen am Arbeitsplatz (hier Chlordämpfe) resultieren kann. Allerdings kann das der Richter dann glauben oder auch lassen, er muß dem Sachverständigen nicht folgen wenn er nicht will. Ohne eine Rechtsschutzversicherung die das notfalls bezahlt, würde ich es nicht machen.Zitat:
Die frage ist nur wie es der Richter + Staatsanwalt auffasst.
Vom zeitlichen Zusammenhang her, Aufnahme der Arbeit im Dezember und jetzt schlechtere Laborwerte als im März, das könnte schon zu Leberschäden aus der Chlorexposition passen. Diese Werte müßten sich bei anhaltender Einwirkung immer weiter erhöhen.
So sieht momentan der trend aus. Die Werte gehen nach oben. Mal sehen, lasse in 2 Wochen nochmal eine Blutentnahme machen, dann bin ich bissi schlauer. Danke und gute NachtZitat:
Zitat von robert234