Boah, was 'ne Räuberpistole. BTW - wie geht's eigentlich Massaka? :angel:
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Boah, was 'ne Räuberpistole. BTW - wie geht's eigentlich Massaka? :angel:
uarexD ich glaube du hast was an unserem Rechtssystem nicht verstanden ^^
Selbst wenn er das dem Richter vorspielt wird der Richter urteilen als hätte er es nie gehört. (Zumindest sollte er es)
Ob es "schlimm" ist oder nicht - Mitschnitte ohne Wissen des Aufgezeichneten sind in Deutschland nicht gerichtlich verwertbar. Daran gibts nix zu rütteln. Ausnahmen mag es bei einer richterlichen Erlaubnis zur Anbringung einer Wanze o.ä. geben, aber das ist ja hier nicht der Fall.Zitat:
Dazu mal ein Auszug aus dem StGB
.. Straftat -> wird vor Gericht nicht anerkannt -> wenn überhaupt bekommt der Aufnehmende einen auf den DeckelZitat:
§201 I Nr. 1, 2
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
Und wie ist es mit den Aufzeichnungen der Geheimdienste?Zitat:
Die arbeiten doch zum Schutz des deutschen Volkes oder weiß ich nicht was oder nicht? Jedenfall dürfen dies anscheinend. Yeah, so entstehen Politikthreads :lach:
Zitat:
würd auch gern ma wieder was von ihm hören
wie heißt er bei andro ?
MorskiZitat:
Verdient hätte sie die Anzeige auf jeden Fall. Wie man sowas überhaupt machen kann ohne an die möglichen Konsequenzen zu denken werde ich nie nachvollziehen. Bei so einer würde auch ein "Kopfwaschen" nichts bringen. Die müsste es auf die harte Tour lernen.
Ich würde rangehen wenn sie anruft, und sie sich entschuldigen lassen. Wies dann weiter geht, würde man sehen. Aber Nicht rangehen und dann Anzeige erstatten find ich etwas zu streng. Auch wenns natürlich total asi von ihr war, sie hatte es ja "nur" gut gemeint. Sie wird sich sicherlich total entschuldigen und versprechen, dass sowas nie wieder vorkommt. Dann kannste se nochn bisschen zusammenscheißen wenns dir Recht ist und dann Schwamm drüber. ;)
Das ist Körperverletzung und damit ist nicht zu spaßen! Zum Glück habe ich meine damaligen "Freunde" alle abgeschoben - die haben gleiche Aktionen gebracht.
Wenn man wie ein Jurist an bestimmte Streitigkeiten im Freundeskreis rangehen würde, hätte man nicht lange Freunde.
Ach und wenn man dir mit nem Baseballschläger den Kopf einschlägt, dann ist das auch okay?Zitat:
Das ist für mich schlimmer, als vom Kumpel ne Partydroge oder was dein sein soll eingeschleust zu bekommen. Von Partydrogen stirbt man so shcnell nicht. ;)
@ Üffes: Das soll natürlich nicht das verharmlosen, was geschehen ist, aber Pierre bringt halt so komische Beispiele, dagegen ist das einfach nicht so schlimm.
Diese Aussage zeigt, dass du keinerlei Plan davon hast!Zitat: