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Clubverbote
Charter Hamburg: 1983/1986 setzten die deutschen Behörden für die Hamburger Hells Angels ein Verbot basierend auf dem Vereinsgesetz durch. Das Verbot des Vereins wurde 1988 durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Für ein Verbot gemäß § 129 StGb (Bildung einer kriminellen Vereinigung) konnten die nötigen Beweise nicht erbracht werden. Trotz des Verbots gibt es heute wieder das Hells-Angels-Charter „Harbour City“.
Charter Düsseldorf: Am 25. Januar 2001 wurden die Hells Angels Düsseldorf verboten, nachdem die Staatsanwaltschaft den Rockern neben der Bildung einer kriminellen Vereinigung illegalen Besitz von Waffen und Sprengstoff vorwarf, zudem Raub, Nötigung, Bedrohung und Diebstahl.[36][37]
Charter Flensburg: Am 29. April 2010 wurde nach vorausgegangenen gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Bandidos Neumünster und dem Flensburger Charter wurden beide Clubs vom schleswig-holsteinischen Innenminister Schlie verboten.[38]
Charter Pforzheim: Am 10. Juni 2011 verbot das Innenministerium Baden-Württemberg das „Hells Angel MC Charter Borderland“ und sein Unterstützerclub „Commando 81 Borderland“.[39]
Charter Frankfurt und Westend: Am 30. September 2011 wurden die Clubs "Frankfurt" und "Westend" vom Hessischen Innenministerium aufgrund Verstoßes gegen Strafgesetze verboten.[40]
Charter Kiel: Am 18. Januar 2012[41] wurde das Charter Kiel von Schleswig-Holsteins Innenminister Klaus Schlie nach dem Vereinsgesetz verboten. Das Vereinsvermögen wurde beschlagnahmt.[42] [43][44]
Seit 2010 prüfen die Innenminister von Bund und Ländern ein generelles Verbot von Rockerclubs wie den Hells Angels.
Hat sich übrigens in den letzten Jahren sehr wohl was diesbezüglich getan.