@Blitzer-Sache: Wenn man auf dem Foto keine Person eindeutig identifizieren können sollte, ist die Sache so oder so gegessen, auch ohne daß das jemand aus der Familie auf sich nehmen müßte. Warum sollte jemand die Tat auf sich nehmen, die man niemandem nachweisen kann? Eine Halterhaftung für Geschwindigkeitsübertretungen gibt es in D (noch) nicht.
Die Bußgeldbehörde macht sich sogar strafbar, würde sie einen Bußgeldbescheid an den Fahrzeughalter schickt, von dem lediglich seine Haltereigenschaft bekannt ist.
Aber vllt. ist das Foto hier auch sehr gut, das bleibt erst einmal abzuwarten.