ist der jetzt durch?!? na dann kann dir deine ma noch ein paar fenster bezahlen.. :thumleft: kann ihre schwester denn alles zahlen?!?Zitat:
musstet ihr es wirklich nicht mehr bei der tante von der erbschaftssteuerstelle angeben?!?
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ist der jetzt durch?!? na dann kann dir deine ma noch ein paar fenster bezahlen.. :thumleft: kann ihre schwester denn alles zahlen?!?Zitat:
musstet ihr es wirklich nicht mehr bei der tante von der erbschaftssteuerstelle angeben?!?
Beim Landgericht schon, aber bis gestern lief noch die Berufungsfrist, so daß es durchaus noch sein kann, daß es in die nächste Runde geht und wir das nur noch nicht wissen.Zitat:
ist der jetzt durch?!?
Die Gegenseite wollte meine Mutter noch kurzfristig zu einem Vergleich drängen, bei dem sie mehr als die Hälfte des ihr vom LG zugesprochenen Geldes eingebüßt und obendrein die Hälfte der Streitkosten + die Vergleichsgebühr am Hals gehabt hätte. Für den Fall daß sie diesen Vergleich nicht annimmt, hat man sich über die Risiken eines Berufungsverfahrens für meine Mutter verbreitet. Da aber die Gegenseite natürlich im Berufungsfalle ebenso verlieren könnte, lastet auf denen mindestens das gleiche Risiko und damit noch höhere Prozeßkosten. Keine Ahnung ob die verrückt genug sind weiterzumachen, wir müssen abwarten.
Für den Fall einer Berufung beabsichtige ich die Berufung schon aus formalen Gründen hochgehen zu lassen. Die Berufungsschrift muß nämlich die Unterschrift des gegnerischen Anwalts tragen, eine Unterschrift kennzeichnet sich durch eine Folge von Buchstaben. Der gegnerische Anwalt unterzeichnete bisher immer durch ein großes "B" mit einem langen Strich, das ist keine Folge von Buchstaben, und dürfte damit nicht als Unterschrift sondern allenfalls als Paraphe anzusehen sein. Damit würde die Berufungsschrift nicht den Formvorschriften genügen und keine Wirkung entfalten. Es wäre wie wenn es keine Berufungsschrift gegeben hätte. :diablo:
..selbst wenn...
wie du mir die rechtslage damals per pn beschrieben hast, hab ich das damals ja auch gleich so gesehen.. für mich eigentlich eine ziemlich eindeutige sache.. kann mir kaum vorstellen, dass ihr da ein großes risiko tragt..
Sicherer ist es in jedem Falle, wenn man so ein Berufungsverfahren schon im Ansatz ersticken kann. Ich bin Spezialist für das Aufspüren von Formfehlern, mal sehen ob es hier im Fall der Fälle auch hilfreich ist.Zitat:
kann mir kaum vorstellen, dass ihr da ein großes risiko tragt..
eben. und weniger aufwand ist es auch.Zitat:
Sicherer ist es in jedem Falle, wenn man so ein Berufungsverfahren schon im Ansatz ersticken kann.
möcht ich garnet bestreiten, dass du im aufspüren von formfehlern ein gutes näschen hast :)Zitat:
kenn mich nur da nicht mit den rechtsfolgen aus..
beim verwaltungsakt hat ja bei uns ein formfehler net so schlimme folgen.. sind zwar fehlerhaft, aber änderbar... keine ahnung, ob das hier zur nichtigkeit führt... aber darin bist du ja sicherlich bewanderter, als im erbst-recht.. :mrgreen:
Ihr seid ja auch das Finanzamt.Zitat:
beim verwaltungsakt hat ja bei uns ein formfehler net so schlimme folgen.. sind zwar fehlerhaft, aber änderbar
Hier wäre es so: Fragestellung: Lag vor Ablauf der Berufungsfrist eine formal wirksame Berufungschrift vor - Ja oder Nein? Wenn nicht, dann hat derjenige Pech gehabt, die Berufungsfrist ist eine Ausschlußfrist, mit deren Ablauf etwaige Rechte verfristet sind und nicht mehr geltend gemacht werden können. Mängel sind nicht mehr heilbar, man darf auch nicht nachträglich noch schnell die Unterschrift nachreichen.
Die Wirkungen sind vergleichbar streng, wie wenn zwar eine Berufungsschrift beim Gericht fristgerecht eingegangen ist, diese jedoch entweder von einer nicht postulationsfähigen Person (Rechtsanwalt) stammt, oder aber dieser Anwalt bei dem angerufenen Gericht keine Zulassung hat (trifft besonders auf BGH zu). Auch dann nutzt es gar nichts daß überhaupt etwas fristgerecht bei Gericht eingegangen ist, wenn es den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt hat. Das Urteil wäre damit rechtskräftig geworden, egal wie falsch es womöglich war.
warts ab. es war ein bluff - und ein schlechter dazu.
Dein Wort in Gottes Ohr. Meine Mutter ist schon ganz aufgeregt, war sie aber vor dem Urteil auch. Da sah sie alles schon verloren, ich hingegen sagte ihr, sie möge mal darauf vertrauen daß ich meine Arbeit ordentlich gemacht habe und daß die Enten am Ende fett seien. Waren sie ja dann auch. :)Zitat:
Jungs ich will mir eine Digicam zulegen,weiss jemand welche gut ist? ,dann kann ich mal anfangen richtig pics zu posten .
Tipps wären Nett .
mach dazu einen thread wegen cam empfehlung auf :D
heute kamen die D3parted Shirts, und................................ sie passen! :D
sind XL, und als Hemd würd ich mich nicht grad bezeichnen, bin schon nen bisschen stärker gebaut, dazu bissl mehr KFA, und trotzdem pass ich rein.^^ Goil, muss mir gleich mehr davon bestellen.... :D :hello2:
Ich war heute natürlich nicht untätig, sondern habe auch angeschafft. :devil-smiley:
Zweiter Versuch endlich zu einer neuen Matratze zu kommen.