Wie schnell brettert der denn über den Schulhof? Bei Schrittgeschwindigkeit muss man nicht angeschnallt sein ... außerdem zählt der Schulhof nicht als öffentliches Gelände, oder?
Die Polizei darf ha auch auf Parkplätzen vor Supermärkten keine Knöllchen verteilen, weil das Privatgeläde ist (außer der Inhaber erlaubt es ausdrücklich)