Da liegst du vollkommen falsch. In diesem Fall hättest du ganz einfach den Überholvorgang abbrechen müssen. Die Regel lautet: Überholen darf man nur wenn man wesentlich schneller fahren kann als der zu Überholende, ohne die Geschwindigkeitsbegrenzung zu überschreiten. Schafft man es nicht rechtzeitig zu überholen dann muss man den Überholvorgang abbrechen. Dass also der Radfahrer plötzlich schneller fuhr ist keine Rechtfertigung für deine Geschwindigkeitsüberschreitung. Bestätigt meiner Meinung nach sogar eher, dass du ohnehin unnötig überholen wolltest, da du wohl schon vorher nicht wesentlich schneller fahren konntest und deshalb eine solch hohe Geschwindigkeit 45kmh nötig war. (Und erzähl mir bitte jetzt nicht, dass der Radfahrer plötzlich auf 40kmh beschleunigte)