Mit dem Mieterverein scheint es hier ein grundsätzliches Verständnisproblem zu geben. Die beraten nämlich nur ihre Mitglieder, nicht aber jeden der da des Weges kommt. Irgendwer muß den Spaß ja schließlich finanzieren.
Für eine Rechtsberatung müßte man dort
1.) Mitglied werden und monatliche Beiträge entrichten
2.) Eine Rechtsschutzversicherung bereits haben oder vor Eintritt abschließen (und natürlich bezahlen).
Der zweite Punkt macht die Sache eigentlich zum Witz, denn mit Rechtsschutzversicherung kann ich auch direkt zum Anwalt laufen und brauche den Mieterverein nicht.
Zu Freak: Dein Vermieter handelt nicht korrekt, er darf nicht eigenmächtig renovieren lassen, ohne Dir zuvor die Möglichkeit eingeräumt zu haben eine etwaige diesbezügliche Pflicht Deinerseits erfüllt zu haben. Du hättest - falls Du lt. Mietvertrag überhaupt dazu verpflichtet wärest, und die vertragliche Regelung überhaupt zulässig und wirksam ist - nicht nur die Pflicht sondern auch das Recht, selbst zu malern oder die Arbeit in Auftrag zu geben. Dieses Recht hat Dir der Vermieter eigenmächtig entzogen und das darf er nicht.
Wenn der Vermieter da obendrein Schwarzarbeiter einsetzt, bist Du in einer guten Position, denn was er tut ist strafbar. Um die Malerkosten von Deiner Kaution abziehen zu dürfen, müßte er Dir eine korrekte Rechnung vorlegen, um die Kosten nachzuweisen. Von Schwarzarbeitern bekommt er so eine Rechnung natürlich nicht, also kann er auch keine Kosten nachweisen. Schon daran scheitert dann, die nicht belegten Malerkosten von der Kaution einzubehalten. Eine Klage auf Herausgabe der vollen Kaution hätte gute Aussichten, aber ich würde mit dem Heini mal vorab reden, und ihm verklickern daß er die volle Kaution herauszurücken hat. Kommt er dann mit den Malerkosten, verweist Du auf den Ärger, den er bekäme wenn herauskommt daß er Schwarzarbeiter beschäftigt hat. Und das läßt sich leider leider nicht vermeiden, wenn die Sache vor Gericht geht. :twisted: