Ich fahre nur noch mit Ski-Haube. :zunge:
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Ich fahre nur noch mit Ski-Haube. :zunge:
lass dir doch lieber von hakan ne burka schenken :fi_lone_ranger:Zitat:
Nee, das wirkt zu weibisch. :xZitat:
kannste leichter die polente bezirzen, wenn sie dich mal anhalten *hallöchen herr oberforstwebel, kommen sie mit rauf auf ein käffchen?*Ansehen ?
Kumpel von mir war auch mal so schlau. Wurde geblitzt, ging darum ob er den Lappen abgenommen kriegt oder nicht.Zitat:
Er hat dann steif und fest behauptet, er hätte nicht am Steuer gesessen. Er wüsste wohl nicht, wer das war, er hätte jemandem den Wagen zu einer Probefahrt gegeben weil der sich den gleichen kaufen Wollte. An den Namen konnte er sich nicht mehr erinnern :roll:
Letzten Endes war er dann den Führerschein los und muss seitdem ein Fahrtenbuch führen, um seiner Erinnerung auf die Sprünge zu helfen :P
Gruß,
v_p
Wenn man ihn nicht zweifelsfrei als Täter überführen konnte, dann kann man ihn auch nicht für das Delikt belangen.Zitat:
Letzten Endes war er dann den Führerschein los und muss seitdem ein Fahrtenbuch führen, um seiner Erinnerung auf die Sprünge zu helfen :P
Das mit dem Fahrtenbuch wäre okay, allerdings nur dann, wenn die Ermittlungsbehörde (Bußgeldstelle) sich binnen 2 Wochen ab Tat bei ihm gemeldet hätte. Allgemein geht die Rechtsprechung davon aus, daß private Fahrzeuge heutzutage üblicherweise von mehr als einer Person genutzt werden und daher der Halter mitnichten zwangsläufig der Fahrer gewesen sein muß. Auch gesteht man den Fahrzeughaltern üblicherweise zu, daß sie nach Ablauf von 2 Wochen auch ohne böse Absicht kaum mehr wissen können, wer an welchem Tag zu welcher Uhrzeit möglicherweise den Wagen mal benutzt hat. Daher wird dann normalerweise kein Fahrtenbuch mehr auferlegt. Daß es einzelne Richter anders handhaben, kann man natürlich nicht ausschließen.
Eine interessante Frage ist es allerdings, ob dem Halter die Vorlage eines zuvor auferlegten Fahrtenbuches dann abverlangt werden kann, wenn er in der Sache zur Aussageverweigerung berechtigt ist. Denn dann könnte man auf diese Weise ja seine Aussage, die er verweigern darf, durch das von ihm zu führende Fahrtenbuch ersetzen und damit erreichen daß der Halter durch seine Einträge im Fahrtenbuch sich selbst oder Angehörige belastet, wozu er nach geltendem Recht ausdrücklich nicht verpflichtet werden darf.
fahrtenbuch is ja bisschen dumm.
Liebes Fahrtenbuch heute bin ich zum Berliner Straßenstrich gefahren,unnd habe die Prostituierte Chantal gefragt was sie so kostet,ihr preis war mir zu hoch,so bin ich dann wieder nach hausse gefahren und habe 5 gegen Willi gespielt ^^.
Na komm, bei deinem Einkommen hätte Chantal wohl noch die Schwester mitgebracht^^Zitat:
Sagt mal, sind Muskelfreunde potentiell so schnell unterwegs, daß ein eher weniger kraftsportbezogener Fred sich in kürzester Zeit solche Aufmerksamkeit verdient????:biggrin:
Spart euch die Antwort, bitte!!!^^
Das ist der Frust, wenns mit den Muckies nicht so klappt....:diablo:
Dirk, erzähl doch mal, wie das so ist, wenn im hochgelobten Amerika- sprich den USA-jemand meint, er müsse sein Auto ausfahren- sprich mehr als 90km/h ??? fahren???:lol:
Bauen die überhaupt so schnelle Autos? :mrgreen:Zitat:
wenn im hochgelobten Amerika- sprich den USA-jemand meint, er müsse sein Auto ausfahren- sprich mehr als 90km/h ??? fahren???
Wenn die Geld haben, fahren die eh deutsche Autos!:smoke:
Die Säcke, alles nehmen die uns weg! :evil:Zitat: