Ohne den Vertragstext im Wortlaut zu kennen, kann man eine rechtliche Bewertung nicht wirklich vornehmen. Das Argument mit der Ehe ist Blödsinn, der Vertrag wird mit Sicherheit Regelungen enthalten, unter welchen Bedingungen und mit welchen Fristen die beiden Seiten den Vertrag beenden dürfen. Die solltest Du einfach mal nachlesen.Zitat:
Ob der Studiobetreiber das selbständige Trainieren als "bloße Vermietung der Geräte" interpretieren will, ist erstens sein Problem und zweitens völlig uninteressant. Wenn ein Studionutzer auf die Verwendung der Pläne oder Beratung seitens des Studios verzichten möchte, ist es doch für den Studiobetreiber kein wirtschaftlicher oder anderweitiger Nachteil, der ihm nicht zuzumuten ist. Im Gegenteil, er spart Arbeit, bekommt aber trotzdem das volle Entgelt. Ich kann mir nicht vorstellen, daß im Vertrag vereinbart wurde, daß man die dortigen Pläne nutzen MUSS. Aber auch das läßt sich durch Nachlesen einfach überprüfen. Ist dergleichen dort nicht ausdrücklich vereinbart, kann der Studiobetreiber auch nicht verlangen, daß die Nutzung auf genau diese Weise zu erfolgen hat. Als Grund für eine Kündigung, die hier noch dazu als fristlose anzusehen sein dürfte, reicht das auf gar keinen Fall aus.
Wenn dem Studiobetreiber die Hose zu eng ist, sollte er sich an seinen Konfektionshändler wenden.
Der Fehler den Du jetzt machen kannst, bzw. Deine Eltern als gesetzliche Vertreter, wäre der, das so hinzunehmen. Daraus könnte man dann nämlich eine (ggf. auch stillschweigende) Zustimmung machen, den Vertrag jetzt zu beenden. Ich möchte hinzufügen, daß es äußerst ungewöhnlich ist, wenn ein Studio auf strikte Einhaltung "seiner" Trainingspläne dringt und anderenfalls den Nutzer ausschließt. Derartiges kenne ich eigentlich nur vom Kieser-Training, wo allerdings die Einschränkung vor allem daraus resultiert, daß dort schlicht keine Freihantelausstattung angeboten wird.