Ontopic: Mein Mitbewohner hat ein Weizenglas geschrottet, dass ich Freitag erst geschenkt bekommen hab -_-.
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Ontopic: Mein Mitbewohner hat ein Weizenglas geschrottet, dass ich Freitag erst geschenkt bekommen hab -_-.
Zack und schon sind die Aktien der Weizenbierbrauerei um drei Punkte gefallen...Zitat:
Zwing in die scherben zu verspeisen.
Zitat:
Das mit der beschränkten Ausgangszeit ist laut meinen Eltern aber tatsächlich so!"angeblich" darf man nur bis 22Uhr auser haus...ich werd das jetzt mal nachgooglen!:schimpf:
Wieso - reicht Robs Autorität etwa nicht aus?Zitat:
Na doch schon...sicher..:meister:
Aber nur um wirklich sicher zu geh...
Zitat:
Der Arbeitnehmer ist krank geschrieben – darf er dennoch raus?
Natürlich hat der Arbeitnehmer nicht die Pflicht im Bett zu liegen. Dennoch ist von Außenaktivitäten abzuraten – im Allgemeinen riskiert man zu viel. Ein krank gemeldeter Arbeitnehmer, der vom Chef beim Einkaufen oder im Cafe gesichtet wird, gibt – ganz davon abgesehen, ob er heilungswidrig handelt oder nicht – ein schlechtes Bild von sich ab und gefährdet das gegenseitige Vertauen sowie das Arbeitsklima.
Also Rob...Alles richtig!:action:Zitat:
Einkaufen: Sich mit Lebensmitteln zu versorgen, ist eigentlich immer erlaubt - außer der Arzt hat absolute Bettruhe verordnet.
Spazieren gehen: Bewegung an der frischen Luft gilt als heilungsfördernd. Ein Patient sollte darauf allerdings verzichten, wenn der Arzt ihn bis zur Genesung im Bett sehen möchte.
Ausgehen: Ein Besuch in Kino, Kneipe oder Restaurant ist vertretbar, wenn der Patient nicht im Bett bleiben muss. Nicht gesundheitsfördernd: Sich mit einer schweren Bronchitis in einer verrauchten Kneipe aufhalten.
Verreisen: Mit Gipsbein oder Magengeschwür kann man verreisen, wenn dies den Heilungsprozess nicht beeinträchtigt. Beispielsweise ist ein Urlaub am Toten Meer für einen Neurodermitiker heilsam, während ein Langstreckenflug für Menschen mit Rückenschmerzen zu strapaziös ist. Einer geplanten Reise muss aber derjenige zustimmen, der während der Erkrankung Zahlungen leistet: der Arbeitgeber, wenn noch keine sechs Wochen vergangen sind, die Krankenkasse danach. Wer ohne Genehmigung wegfährt, riskiert die Einstellung der Lohnfortzahlung beziehungsweise des Krankengeldes.
Sport: Bei sportlichen Aktivitäten ist es besser, vorher mit dem Arzt zu sprechen. Gezielte Gymnastik kann bei Rückenproblemen die Genesung beschleunigen, Tennis spielen hingegen eher schaden.
Arbeiten: Wer krank geschrieben ist, darf seiner Arbeit streng genommen nicht nachgehen - das gefährdet den Versicherungsschutz. Wenn man sich wieder fit fühlt und etwas früher an seinen Arbeitsplatz zurückkehren möchte, sollte man mit seinem Arzt sprechen. Der Arbeitgeber braucht sich hierauf aber nicht einzulassen. Nicht vergessen: Die Krankenkasse über einen früheren Arbeitsbeginn informieren.
Nebentätigkeit: Ein erkrankter Mitarbeiter darf seine Nebentätigkeit nur dann fortsetzen, wenn sie den Genesungsprozess nicht verzögert oder gefährdet.
Klar, ich habe ja schon öfter Krankgeschrieben. :mrgreen:Zitat:
Also Rob...Alles richtig!
Da bin ich mal gespannt, wie Deine Eltern jetzt mit ihrem Rückstand umgehen, es steht 1:0 für uns. :ass:
bei mir im haus wird das treppenhaus renoviert, und das geht mir jetzt schon auf den sack.
3 Std beim Unfallarzt warten, weil Dana zusammen geflickt werden musste,..
ohhh man...
Was ist denn passiert? Gute Besserung.Zitat:
:knuddel:
Die Geschichte wird bestimmt auf der Weihnachtsfeier erzählt.. soviel dazu..
Danke, morgen muss ich zum ''Verbands''-wechsel.Mal sehen,wie es mit Training klappt.
was haste denn angestellt?
dafür war ich heute schon wieder net im studio :(
Wassn los, Dana? *erschrocken*
Keine Lust auf alleine pumpen gleich...
Zitat:
Die letze Nacht war aber nicht zu schlimm, oder?^^
Gute Besserung. :knuddel: