Das kann schon mal dauern, mein Mann bekommt meistens so nach 2,3 Wochen Post, bei den schlimmen Fällen eher noch später.
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Das kann schon mal dauern, mein Mann bekommt meistens so nach 2,3 Wochen Post, bei den schlimmen Fällen eher noch später.
Robert, was ist eigentlich aus deinem Bußgeld geworden?
Mein PWO hat so eine seifige Schicht oben drauf. Ich glaube da hab ich den Shaker nicht richtig sauber gemacht.
Aber muss runter.
Nix, es nannte sich Verwarngeld und ich habe weder gezahlt noch den Anhörbogen zurückgeschickt. Das heißt eigentlich mein Vater, offiziell ist das nämlich noch sein Wagen (er ist Halter). Die Zeit arbeitet für mich, heute sind genau 8 Wochen um von den nur 12 Wochen Verjährungsfrist, theoretisch müßten die meinem Vater jetzt einen Bußgeldbescheid schicken, auf den hin er binnen 14 Tagen Einspruch einlegen würde. Dann wären noch maximal 2 Wochen übrig und die wissen noch nicht mal daß er nicht der Fahrer war. Kurz und gut: die Sache dürfte gegessen sein. :action:Zitat:
da geht man seiner dienstpflicht nach, tauscht auf nachfrage die gegen spätschicht, verzichtet dadurch aufs training, und was ist die belohnung? ein knöllchen, weil man nicht auf dem mitarbeiterparkplatz geparkt habe, der beim schichtwechsel einfach zu 100% voll ist...:motz::motz::motz:
jedes mal, wenn ich spätschicht habe, parke ich direkt neben dem mitarbeiterparkplatz mit meinem parkausweis, nie war es ein problem, aber scheinbar lief heute eine andere politesse durch:headbang2::headbang2::headbang2:
und ich ziehe sicherlich nicht jede zweite woche täglich für 8stunden nen parkschein :pueh:
edit: nebenbei clever von den politessen kurz nach dienstschluss der frühschicht durchzugehen, dann ist der mitarbeiterparkplatz ja auch wieder leer-.-
Das würde er dann auch nicht geltend machen können, denn er hat ja den Anhörungsbogen nicht zurückgeschickt.Zitat:
Oh, vllt kriege ich das auch so hin :D Ansonsten erstmal Einspruch erheben und darauf verweisen, dass das Blitzen verfassungswiesdrig ist:action:Zitat:
Er würde dann die Aussage weiterhin verweigern. Aber das Gericht könnte ihn nicht verurteilen, wenn er nicht der Täter war.Zitat:
Der Anhörungsbogen muß nicht zurückgeschickt werden, dazu besteht keine Verpflichtung. Im übrigen ist ein kombinierter Anhörungsbogen als Beschuldigter/Zeuge eine Totgeburt, man kann nicht gleichzeitig Täter und Zeuge sein, die müssen sich schon entscheiden als was sie einen ansehen wollen. :motz1:
Robert, was ich nicht verstehe, du hast doch hier groß und breit das Urteil des BVerfG bzgl. des Blitzens erläutert - und dann ziehst du dich selbst mit Taschenspielertricks aus der Affäre? Verstehe ich nicht.Zitat:
Warum das wählen das richterlicher Auslegung zugänglich ist, wenn der andere Weg ohne aufwendige Argumentation auskommt, schneller und erfolgversprechender ist? Der Richter darf nur verurteilen, wenn er von der Schuld überzeugt ist. Das wäre er hier anhand des Fotobeweises gerade nicht, da genügt ein "ich war es nicht" und fertig. Man fährt doch nicht über Kairo vom Reichstag zum Brandenburger Tor. :)Zitat:
Jetzt mag ich dich nicht mehr..
:motz:
Wolltest Du nach Kairo?Zitat:
Ich hab damit nicht dich angesprochen, sondern jemand anderes ^^Zitat:
nein leider nicht, deswegen ja der ganze ärger...heute noch nen brief verfasst mit 10 kopien von allem möglichem als anhang...hoffe erledigt sich endlich, sind nämlich knapp 500€, wenn nicht fang ich noch mit dem glückspiel oder sportwetten an...
Hehehe,Zitat:
ist wohl eine Monteurskrankheit.......:smoke: