Das fürchte ich auch.Zitat:
Na da wird ja was tolles aus den Kindern werden.
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Das fürchte ich auch.Zitat:
Na da wird ja was tolles aus den Kindern werden.
Ansehen ?
Soooo schön die Doku :D
Ich kann dem Beginn von Schule was positives abgewinnen:
Die Diät wird wieder voran gehen, weil wieder Struktur ins Essen kommt :)
Yeah^^
Ansehen ?
Komisch, das Internet komplett hat noch keiner gehackt :devil-smiley:Zitat:
:tschuess:
Grade beschlossen, mich morgen nochmal zu schonen und nicht an die Uni zu gehen. So bin ich sicher, dass ich gesund werde und verpasse nur 2 Veranstaltungen, von denen ich eine mir eh von wem geben lassen und eine die mir ohne Vorbereitung eh nix nutzt (habe natürlich keine Vorbereitung^^).
Trotz des grausamen Schultags der morgen stattfinden wird, bin ich irgendwie happy. O.o
Ist der Staat nicht auf Grund der Schulpflicht verpflichtet nen Schulplatz bereit zu stellen?Zitat:
So witzig ist das doch gar nicht? Der Junge kann nichts für seine Eltern und seine Erziehung. Vor allem nicht in diesem Alter. :zunge:Zitat:
Muahaha, der Sohn vom Affen ist aus der Waldorfschule geflogen, und das in der ersten Klasse. Die staatliche Schule im Nachbarort hat seine Aufnahme dankend abgelehnt, nun hat er keine Schule. :jumpers:
Wenn ich es richtig recherchiert habe, zumindest nicht in einer bestimmten Schule, oder an einem bestimmten Ort. Nach einer Gerichtsentscheidung durfte sogar ein Landkreis die Aufnahme in sämtlichen seiner Trägerschaft unterstehenden Schulen verweigern und dem Wohle der Mehrheit der Schüler einen höheren Stellenwert beimessen, als dem Interesse des querulatorischen einzelnen Schülers.Zitat:
das Wort gibts ja wirklich :shock:Zitat:
Rob kann ja mal ne Party bei sich schmeißen dann kommen viele von MB und dann Spielen wir mal Affe zum Affen :angel:
Kleiner Exkurs zum Thema Schulpflicht:
Jedes Bundesland hat ein Schulgesetz.
Im Land Sachsen-Anhalt (mein Arbeitgeber) ist dass Recht auf Bildung festgeschrieben (§ 33 Schulgesetz). Der Schulbesuch ist Pflicht (§36).
und kann vollstreckt werden...
§ 44a:
"Ein Schulpflichtiger, der ohne berechtigten Grund seinen Verpflichtungen aus § 36 Abs. 1 nicht nachkommt, kann der Schule auch gegen seinen Willen zugeführt werden, wenn andere pädagogische Mittel, insbesondere persönliche Beratung, Hinweise an die Eltern, den Ausbildenden und den Arbeitgeber des Schulpflichtigen sowie die Einbeziehung des zuständigen Jugendamtes, ohne Erfolg geblieben sind. Die Zuführung wird von dem für den Wohn- oder Aufenthaltsort des Schulpflichtigen zuständigen Landkreis oder von der zuständigen kreisfreien Stadt angeordnet."
Ist im Grundsatz in allen Bundesländern ähnlich geregelt.
Trotz dass ich ne 5- in der Vorklausur geschrieben habe, werde ich mit 3 vorbenotet. :daumen:
Alter 5- was gehtn^^ In welchem Fach denn?