Dann kennst Du das Gesetz nicht. Über einen Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit entscheidet zunächst einmal der Richter selbst, dabei ist er nicht verpflichtet, dem Antrag auch stattzugeben, wenn er die Besorgnis für unbegründet erachtet. :motz1:Zitat:
Ich habe den Befangenheitsantrag gegen dich gestellt und du lehnst ihn ab, das ist gegen das Gesetz!