Ansehen ?
...damit ich in meiner Studentenbude alles im Griff habe Ansehen ?
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Einen gebrauchten aber echten Perserteppich für mein Arbeitszimmer.
Hoffentlich endet das nicht wieder im Desaster wie der Deal mit dem Geschirr ... :erstaunte:Zitat:
Ja, mach mir ruhig Mut. :cry:Zitat:
Ich möchte dich nur seelisch auf alle Eventualitäten vorbereiten ... :mrgreen:Zitat:
Von dem Händler haben wir schon gekauft, war alles bestens. Die Frage ist für mich viel eher, ob der Teppich mir dann in dem Zimmer gefällt.Zitat:
ein perverserteppich ^^
Teleskopschlagstock steh wieder ab und an, an der Tür.
Einer Lederjacke und 2 neue Hemden.
Fällt in D aber unter das Waffengesetz, Du machst Dich strafbar, wenn Du den mitnimmst.Zitat:
Teleskopschlagstock
In dem Fall aber nicht, da das Verbot bei einem "berechtigten Interesse" nicht greift. Dazu gehört unter anderem die Berufsausübung:nusch:
:motz1:Zitat:
Das Waffengesetz lässt aber eine entscheidende Ausnahme im Sinne des legalen Führens zu. Bei einem berechtigten Interesse greift das Verbot nicht. Das Waffengesetz nennt hierfür beispielhaft: Berufsausübung
ANDREEEEEEEEEE!!!! :motz:
Ich habe einen kleinen Waffenschein von dem her darf ich den führen, hab den extra geholt wegen meinem Luftgewehr und Ptb Waffen.
Will doch wieder ihn den Schützenverein deswegen habe ich mir den geholt.
Ich gehe einfach mal davon aus wenn ich eine Gaspistole führen darf dann auch einen Teli vor allem habe ich den ja nur auf den Weg zur Arbeit, bei der Arbeit und auf den Weg zurück dabei
An der Tür stehen ist aber kein Beruf. Und zur Arbeit fahren mit dem Ding in der Tasche auch nicht.
Doch, Türsteher. :ratlos: Gibts Geld für -> Beruf.Zitat:
Bin ja als Opjektschützer auf 400 Euro eingestellt.
Und habe außerdem eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO seid 10 Jahren.