schuldner der ust ist nach § 13a (1) Nr. 1 1. Alt UStG der leistende unternehmer..
ich zahle nichts ans FA :pueh:
Druckbare Version
schuldner der ust ist nach § 13a (1) Nr. 1 1. Alt UStG der leistende unternehmer..
ich zahle nichts ans FA :pueh:
Ein Rückenkratzer? :shock:
brauch ich auch!
Zitat:
würde da eine vom schrott für 80€ nicht reichen?
5 Euro bei Amazon:fingernagel:Zitat:
hoffentlich kommts morgen an^^
hab am telefon auch gefragt, ob man denn nicht eine regenerierte einbauen könne...Zitat:
die haben aber keine da und kaufen eine neue....
da sämtliche werkstätten erst später für mich zeit hätte und ich mein auto brauche, hab ich zugesagt.. freun tut mich das auch nicht..
ich weiß auch nicht, warum es so teuer sein muss..
für W 202 hab ich auch zahlreiche angebote für ~ 200 € gefunden..
nur wird es dadurch nicht schneller gehen und die freien werkstätten haben mir allesamt aus zeitmangel abgesagt..
Indirekt schon, denn der nach § 13a (1) Nr. 1 1. Alt UStG der leistende Unternehmer leitet die von Dir inkasso genommene Steuer ja nur weiter. :motz1:Zitat:
ich zahle nichts ans FA
Ansehen ? geht's weiter.