Zitat:
Zum Thema "Getränke-Verbot" in Fitness-Studios liegt ein Urteil des OLG Brandenburg vor. Darin hat dieses für die Argumentation einen breiten Spielraum gelassen. (...) Aus den Urteilsgründen geht hervor, dass das Gericht es für zulässig erachtet, ein Getränkeverbot auszusprechen, sofern die Möglichkeit eines Erwerbs von Getränken zu angemessenen Preisen sichergestellt ist. Bezüglich der Preisgestaltung wies es darauf hin, dass es mit angemessenen Preisen nicht Einzelhandelspreise, sondern in der Gastronomie übliche Preise meint. (...) Festzuhalten bleibt daher, dass das OLG ein Getränkeverbot unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig erachtet.
Hans A. Geisler,
Rechtsexperte des VDF
Was meint ihr dazu, kennt sich da jemand bißchen aus, ob das so der Richtigkeit entspricht?