Pöse Pöse Raubkopierer...
Der Angeklagte Alfred G. (60Jahre) sei verantwortlich für vier Fälle des sexuellen Missbrauchs und zwei Fälle der versuchten Vergewaltigung, entschied das Landgericht am Mittwoch in Bamberg. „Es gibt fast nichts Schlimmeres als den sexuellen Missbrauch an Kindern“, sagte der Vorsitzende Richter Konrad Dengler in seiner Urteilsbegründung. Vielleicht sei dem Angeklagten erst mit dem Prozess bewusst geworden, was er angerichtet habe.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von fünf Jahren gefordert. Nach Auffassung der Verteidigung sollte der Angeklagte nur in einem Fall wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt werden.
Der bereits einschlägig vorbestrafte Oliver W. war wegen des Vertriebs von Raubkopien in 36 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren ohne Bewährung verurteilt worden.
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes wurde das Urteil rechtskräftig.
Ist das gerecht?