Hast du denn die Kündigungsfrist von 2 Tagen beachtet? "War mir zu stressig" ist ja nun wirklich kein außerordentlicher Grund, der eine fristlose Kündigung rechfertigen würde...
Ganz allgemein müssen Sie dir erstmal das bezahlen, was du gearbeitet hast - allerdings könnten Sie sich (bei nicht eingehaltener) Kündigungsfrist auf den Standpunkt stellen, dass du zwei Tage unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben bist (die zwei Tage ab Kündigung) und dir diese zunächst vom Urlaubsanspruch und (wenn der nicht groß genug war) vom Gehalt abziehen. Dazu kommt die mögliche Vertragstrafe, der du im Vertrag zugestimmt hast (gilt natürlich auch nur bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist - hast du nach 2 Tagen gekündigt und warst danach noch 2 Tage da ist alles gut). Im schlechtesten Fall zahlst du sogar drauf (wobei ich bezweifle, dass eine Strafe in Höhe eines vollen Wochenlohnes bei nur vier Tagen Arbeitsverhältnis von einem Gericht als verhältnismäßig eingestuft würde).