Alkhohl in der Probezeit ?
Ich hatte gestern mit einem kumpel eine diskussion darüber, wie es mit dem alkohol während der probezeit steht.
Er war der meinung, dass es die 0-tolleranz-regelung gibt, sprich: hast du 0,01promille is der lappen weg. Ich bin der meinung, es gelten keine anderen regeln, als für fahrer ausserhalb der probezeit, sprich: im normalfall bis 0,5promille, bei fahrauffälligkeiten oder unfall 0,3.
Ich habe schon versucht mich im internet schlau zu machen, habe jedoch keine verlässliche quelle dazu gefunden. Da hier ja einige(?)(zumindest einer :) ) Polizeibeamte von der partie sind, hoffe ich eine verlässliche antwort zu bekommen. Am besten wäre es natürlich mit quellenangabe.
Anm.: Ich habe die suchfunktion benutzt, jedoch keinen derartigen threat gefunden...