Zitat:
Achtung - Rechtsberatung im Internet ist per Verordnung verboten
Jemanden zu sagen daß er zur Polizei gehen soll statt Selbstjustiz zu üben, erfüllt wohl kaum den Tatbestand einer "Rechtsberatung". Auch das bloße Zitieren von Gesetzesquellen unterfällt mitnichten diesem Tatbestand. Sogar Hinweise im Bekanntenkreis sind erlaubt, und Crono ist mir sehr bekannt. ;)
Was ich vom Rechtsberatungsgesetz als solchem halte ist folgendes: Da haben sich die im Bundestag und den Fachgremien reichlichst vertretenen Juristen (stellen die größte Berufsgruppe unter den Angeordneten) was feines ausgedacht, damit sie als Anwälte auch garantiert immer genug Klienten haben. Das ist so zeitgemäß wie der Kehrzwang für rußfreie Gasheizungen. :roll: