Wenn ich es recht verstanden habe, sind durch den Verkäufer, nur um den kann es gehen, mittlerweile 3 Nachbesserungsversuche erfolgt, die im Ergebnis erfolglos blieben. ob der Händler die Nachbesserung selbst versucht hat, oder das Gerät an Dritte, hier den Hersteller, eingeschickt hat, ist unbeachtlich.
Bei drei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen kann der Käufer nach gängiger Rechtsprechung vom Vertrag zurücktreten und das Gerät gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.
Euronics ist meines Wissens nach kein Handelsunternehmen an sich, sondern wie OBI nur Namensgeber an Einzelhändler, die auf eigene Rechnung und Verantwortung tätig sind. Somit dürftest Du da einem Privatkrauter gegenüberstehen, der allenfalls einem Gericht Rechenschaft schuldig ist.
Ich schlage folgendes Vorgehen vor:
1.) Beweissicherung für die Mangelhaftigkeit des Gerätes.
2.) Schriftliche und nachweisbare Erklärung des Rücktritts vom Kaufvertrag gegenüber dem Verkäufer. Fordere ihn in diesem Schreiben auf, Dir binnen 10 Tagen ab Zugang des Schreibens schriftlich zu bestätigen, daß er das Gerät zurücknimmt und Dir den Kaufpreis erstattet.
3.) Für den Fall, daß er diese Erklärung nicht abgibt, oder das Geschäft nicht rückabwickelt, also Ware zurück - Geld zurück, kündigst Du ihm an, Deine Ansprüche sodann gerichtlich gegen ihn durchzusetzen.
4.) Ggf. müßtest Du dann wirklich eine Klage anstrengen, wofür die ersten beiden Punkte wichtig werden.
Alternativ oder parallel dazu könntest Du einen Zeitpunkt abpassen, wo möglichst viele andere Kunden im Laden sind, und das Thema lautstark mit dem Händler ausdiskutieren. Niemand kauft gern bei einem Händler, der ihn bei Problemen doof sitzen läßt, das weiß auch der Händler. So wird er sich dann vllt. bemühen, die Sache ohne Aufsehen zu regeln.