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  1. #1

    GEZ! Nervt....

    Guten Tag liebe MB Gemeinde...
    Da ich langsam am verzweifeln bin, will ich mal hier nachfragen, vllt hat jemand ein nützlichen Tipp für mich.
    Folgendes:

    Als ich damals mit meiner Frau zusammengelebt habe und der Stiefvater von ihr auch im Hause gelebt hat, hat er uns beide (ich lebe jetzt wieder alleine bei meinen Eltern) bei der GEZ angemeldet und die Unterschrift gefälscht.
    Nun denn. Eine Bestätigung der Anmeldung habe ich nie gesehen, da es der Stiefvater wahrscheinlich auch abgefangen hat.
    Jetzt will die GEZ als Geld von mir haben obwohl ich mich da nie angemeldet habe. Ob ich jetzt Rundfunkpflichtige Geräte besitze oder nicht sei mal dahin gestellt.
    Es geht mir eher darum, kann ich dagegen vor gehen? Den meine Anmeldung wurde ja gefälscht!

    Vllt habt ihr ein Rat für mich, was ich als nächstes tun kann.

    •   Alt

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  2. #2
    Die Gebührenpflicht damals hätte sich dann ergeben, wenn Du "empfangsfähige Geräte vorgehalten" hättest, spricht Radio oder TV-Gerät besessen hättest. Auf die Benutzung der Geräte käme es nicht an. Wenn Du nichts angemeldet hattest, konnte die GEZ ja nicht wissen, daß Du ggf. Geräte besitzt, die der Gebührenpflicht unterfallen. Ohne so eine Meldung oder hilfsweise eine Nachfrage bei Dir sollten die also Gebühren nicht erheben können, weil sie ja gar nicht wissen wofür sie die erheben können.

    Rückwirkend werden die Dir nicht nachweisen können, daß Du ggf. Geräte hattest, wenn Du selbst erklärst, daß es keine gab.

    Sodann werden die Dir möglicherweise die Anmeldung präsentieren, die aber nicht von Dir stammt. Insoweit muß die Anmeldung nicht jucken, denn derjenige der sie ausgefertigt hat, warst nicht Du. Eine gefälschte Unterschrift ist eine Straftat, der Fälscher ein Straftäter. Das Anmeldeformular können die dem Heizer überreichen.

  3. #3
    Ich habe mit denen schon geschrieben und habe das auch immer wieder angesprochen das die Anmeldung nicht von mir stammt und die Unterschrift gefälscht ist, aber geäußert haben die sich darauf noch nie.
    Mittlerweile sind über 200€ angefallen für verschiedene Quartel.
    Heißt es einfach nicht zahlen?
    Oder soll ich denen nochmal ein schreiben schicken?

  4. #4
    Geht es da um aktuelle GEZ-Beiträge, oder um welche Gebührenzeiträume ggf. sonst?

  5. #5
    Es kam ab dem 1.1.2010. Ab da soll ich zahlen.
    Also sprich ab 2010 soll ich wieder zahlen!
    Was ich bis heute nicht gemacht habe!
    Geändert von Brolly (12.05.2010 um 20:40 Uhr)

  6. #6
    Zu dieser Zeit hast Du doch schon bei Deinen Eltern gewohnt, und nicht mehr bei dem Stiefvater? Und für die Zeit bis 31.12.2009 fordern die nix?

  7. #7
    Ansehen ? Zitat von robert234 Ansehen ?
    Zu dieser Zeit hast Du doch schon bei Deinen Eltern gewohnt, und nicht mehr bei dem Stiefvater? Und für die Zeit bis 31.12.2009 fordern die nix?
    Nein bis dato kam nix. Im Brief steht auch, das die damals eine Anmeldebestätigung geschickt hätten, was ich aber niemals bekam. Ich denke das hat auch damals der Stiefvater abgefangen.
    Desweiteren steht hier noch dass das Teilnehmerkonto bis zum 12.2009 einen Rückstand von 128,10€ aufweisst.

    Was natürlich auch sehr krass ist. Ich kann mich nicht erinnern vorher schon Post von der GEZ erhalten zu haben.
    Alles sehr komisch...

  8. #8
    Das kann natürlich eine von deren dreisten Maschen sein, Leute auszutricksen. Wenn Du Geräte wie Radio, TV, Autoradio haben solltest, wärest Du tatsächlich gebührenpflichtig, da Du wohl über eigenes Einkommen verfügst. Daß Du bei Deinen Eltern wohnst, spielt dann keine Rolle, wenn Du in Deinem Zimmer eigene Geräte haben solltest. Guckst Du hingegen immer bei Deinen Eltern mit und hast keine eigenen Rundfunkgeräte, besteht auch keine Gebührenpflicht.

  9. #9
    Ich verfüge nicht mal über ein eigenes Einkommen....
    Was ich verdiene ist nirgendswo aufgelistet, nicht mal auf meinem Konto.
    Und ich habe ja niemals angegeben GEZ Pflichte Geräte zu besitzen. Damals wie ich mit meiner Frau zusammen gelebt hatte und eine eigene Wohnung hatten, habe ich jedeglich nur eine Befreiung hingeschickt weil die sonst wieder nur Geld von mir haben wollten. Und ich wusste es nicht besser also habe ich es einfach hingeschickt.


    Was soll ich den jetzt machen, damit die mich in ruhe lassen?
    Ich mein mache ich gar nichts, kommen die ja irgendwann mit Inkasso etc...
    Geändert von Brolly (12.05.2010 um 21:08 Uhr)

  10. #10
    Ich verfüge nicht mal über ein eigenes Einkommen
    Dann könntest Du, falls Du eigene Geräte hast, eine Befreiung von der Gebührenpflicht beantragen, Empfänger von Hartz IV zahlen ja auch nicht. Diese wirkt aber nur für die Zukunft, nicht rückwirkend. Mit einem sofortigen Befreiungsantrag könntest Du jetzt ab Juni eine Befreiung erwirken. Der Antrag wird von den örtlichen Sozialbehörden entgegengenommen. Ältere Gebühren bekommst Du damit nicht mehr weg, es sei denn sie waren mangels vorhandener Geräte gar nicht fällig.

  11. #11
    Naja sagen wir mal ich habe niemals GEZ Pflichtige Geräte gehabt.
    Ich habe ja auch niemals angegeben welche zu besitzen.
    Es geht ja auch um die alten Rechnungen. Den ich sehe es ja irgendwo nicht ein was zu bezahlen was ich niemals angegeben habe.
    Btw. könnte ich den "Unterschriften Fälscher" auch noch Anzeigen? Also würde mir das Finanziell evtl. etwas bringen?

  12. #12
    Btw. könnte ich den "Unterschriften Fälscher" auch noch Anzeigen? Also würde mir das Finanziell evtl. etwas bringen?
    Es steht Dir frei, Anzeige wegen Urkundenfälschung zu erstatten, am Besten gegen unbekannt. Hinsichtlich der Gebührenpflicht nutzt Dir das aber nichts, denn die hängt nicht davon ab ob Du (oder sonstwer) die Geräte ordnungsgemäß angemeldet hat, sondern davon, ob es die Geräte gibt. Gebührenpflichtig ist also die Existenz der Geräte, nicht deren Meldung. Sie nicht zu melden, stellt übrigens eine Ordnungswidrigkeit dar.

    Die Argumentation "ich habe die Geräte nicht selbst angegeben", kann Dir also sogar aufs Bein fallen. Darum solltest Du klarstellen, daß es keine gebührenpflichtigen Geräte bei Dir gab (und ggf. gibt), statt darauf zu verweisen, sie nicht persönlich gemeldet zu haben. Denn darin klingt ja unterschwellig an, daß es doch Geräte gab. Nur eben nicht von Dir gemeldet.

  13. #13
    Alles klar... Dann weiss ich bescheid.
    Damals hatte ich schon keine gehabt, sondern meine Frau!
    Aber dann werde ich weiterhin darauf tendieren keine zu besitzen.
    Danke dir Robert.

    Ne die Anzeige, würde es mir finanziell irgendwas bringen?
    Oder gar nichts? Allein der Gedanken diesen "Stiefvater" einen reinzuwischen macht mich echt glücklich. Den er hätte es verdient!

  14. #14
    Ne die Anzeige, würde es mir finanziell irgendwas bringen?
    Nein, überhaupt nichts.

  15. #15
    Ansehen ? Zitat von Brolly Ansehen ?
    Guten Tag liebe MB Gemeinde...
    Da ich langsam am verzweifeln bin, will ich mal hier nachfragen, vllt hat jemand ein nützlichen Tipp für mich.
    Folgendes:

    Als ich damals mit meiner Frau zusammengelebt habe und der Stiefvater von ihr auch im Hause gelebt...
    Sorry, des gehört jetzt nicht zum thema, aber bist du schon mit 20 verheiratet????^^

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