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  1. #1

    Juristen hier?^^

    Hallo Freunde,

    ich habe eine Frage und wollte jetzt nicht direkt irgendwo Geld für ne Rechtsberatung ausgeben für ne Frage, die mir sicher auch jemand beantworten kann, der keine 50 € für eine Antwort nimmt - hoffe ich Ansehen ?

    Folgendes:

    Ich habe am 01.06.2013 ein Blockhaus auf einem Campingplatz privat verkauft. Es wurde Ratenzahlung vereinbart. Die ersten 3 Raten kamen wie vereinbart, danach eine verringerte Rate und seit einigen Monaten nichts mehr. Nach mehreren Telefonaten und Beteuerungen seitens der Käuferin, sie wird zahlen, es aber nicht tat, möchte ich jetzt den Rechtsweg beschreiten. Außerdem habe ich noch eine Bürgin, die den Kaufvertrag unterschrieben hat aber wohl unbekannt verzogen ist. Wie kann und sollte ich da jetzt vorgehen? Einschreiben/Rückschein mit Zahlungsaufforderung und "Androhung" des Rechtsweges?

    •   Alt

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  2. #2
    Bin kein Jurist und ich weiß ja nicht ob es dasselbe ist, aber: Meine Schwiegermutter hat mal einen Schrebergarten verkauft und das verlief genausowie bei dir. Drei, vier Zahlungen und das war es. Sie konnte sich an die Leitung des Schrebergartenvereins wenden und die haben ihr geholfen.
    Frag doch mal beim Campingplatz nach, was man da machen kann/soll bzw. wie andere vorgegangen sind. Ich bin mir sicher, dass solche Fälle öfter vorkommen.

  3. #3
    Es gibt doch einen Kaufvertrag oder nicht?
    In dem Kaufvertrag wurde beschrieben, wie hoch die Gesamtsumme ist, wie diese gezahlt wird, wie hoch die Raten sind bis wann das bezahlt wird etc.

    Wenn Sie nicht zahlt, auch nach mehrmaligen Aufforderungen nicht - > Anwalt. Sie hat diesen Vertrag unterschrieben. Kommt sie den Zahlungen nicht nach ist es eine Vertragsverletztung. ... Du willst doch dein Geld haben. Würde da mal die Kohle investieren für einen Fachjuristen. Ansehen ? Rechtschutz schützt!

  4. #4
    Mehrmalige nachweisbare Mahnung an Käufer und Bürge.

    pong

  5. #5
    geh zum Anwalt, das lohnt sich alle mal.

  6. #6
    oh danke freunde für eure antworten. hatte email-benachrichtigung auf den thread aber hat wohl nicht funktioniert.

    ok dann muss ich das wohl so machen mit dem anwalt - vorher noch frist setzen. ich hab sogar die (ehemalige) campingplatzleitung als bürgin, aber die ist verschwunden und meldet sich auch nicht mehr.

  7. #7
    Wofür frist?
    Würde die ganze Sache jetzt dem Anwalt übergeben. Der setzt dann Fristen usw denn wenn du nun eine Frist setzt ohne den Anwalt konsoldiert zu haben, dann wird der Anwalt es erneut machen.
    Da gibt es nämlich mehrere Stufen.
    Soetwas ähnliches hatte ich bereits.

    Hast eine Rechtschutzversicherung?
    Wenn ja, dann sehen die Chancen sehr gut aus, dass diese deine Kosten deckt.
    Wenn nein, dann wird es vorerst teuer für dich, denn du musst ja deinen Anwalt zahlen.
    Das bekommst du dann später von der Angeklagten zurück, bzw so sollte es sein, wenn Du Recht zugesprochen bekommst.

    Aber da hier kein Jurist geschrieben hat und unsere Ansätze nur Anhaltspunkte sein können, würde ich den Weg zum Rechtsanwalten nicht meiden.

    Viel Glück.

    Gruß

  8. #8
    Sehe das wie Whatsuup, keine Frist, gleich zum Anwalt und los. Sonst zieht sich das ewig hin. Ansehen ?

  9. #9
    hm das blöde ist aber eben, dass ich keine rechtsschutz habe und mit der kohle siehts auch gerade sehr mau aus, da privat gerade sehr große veränderungen von statten gehen, die das übrige geld halbieren...

    das mit der frist dachte ich, um sie in verzug zu bringen, da ich kein exaktes datum auf dem vertrag stehen habe, wann bezahlt werden soll (nur monatlich a xxx €).

    wäre denn ein inkassounternehmen eine alternative?

  10. #10
    DIe wollen aber auch Ihr Geld....

  11. #11
    Frag doch mal beim Anwalt nach, mit wieviel Ausgaben du rechnen musst. Ansehen ?

  12. #12
    Also nur so kurz als Info.
    Der Anwalt berechnet dir ab dem Zeitpunkt etwas, wenn er
    selbst nur einen Stift in die Hand nimmt um deinen Fall aufzuschreiben.
    Grob gesagt..

    Das kann locker 500-1k kosten in einer kurzen Zeitsanne.
    Er berechnet dir ja jeden Brief den er an die Alte schreibt.
    Mit frist usw. Glaube insgesamt 'muss' er 3x Fristen setzen.

    Musst mal schauen ob deine Elteen zb versichert sind und das über die
    laufen lassen kannst.

  13. #13
    ehm auf eltern kann ich leider nicht zurückgreifen. und ja das mit dem anwalt is heftig teuer und wenn ich richtig pech hab und die dann privatinsolvenz anmeldet, bleib ich dann auf meiner forderung und den anwaltskosten sitzen? und ich hab gehört dass zb inkassofirma nur einen pauschalbetrag von ca 50 euro berechnet und dann bereits aktiv wird. oh man is das nervig mit so unzuverlässigen menschen -.- anscheinend versäuft die einfach ihre kohle

  14. #14
    Moin,

    Ansehen ? schon mal versucht? Evtl. kommste da weiter, als in nem BB-Forum... Ansehen ?

    Ansehen ? wird der Ablauf genau beschrieben. Du brauchst dazu weder einen Anwalt, noch ein Inkassounternehmen.

    Mit einem Mahnbescheid bist du allerdings nur erfolgreich, wenn 1. die Käuferin nicht Widerspruch einlegt (dann kommst die Sache zum Gericht) und 2. die Käuferin Geld hat. Wo nichts ist, ist auch nichts zu holen. Wenn sie kein Geld hat, hast du sicher das Recht, deine Hütte zurück zu bekommen, aber dafür würde ich dann auch einen Anwalt empfehlen.

  15. #15
    danke dir psyco, das 2. mit dem online mahnantrag sieht sehr gut aus, werde ich mir später daheim mal eingehend anschauen

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