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Thema: Logikrätsel

  1. #1

    Logikrätsel

    Hier mal ein dem echten Leben entsprungenes Logikrätsel für Euch.

    Neulich war ja meine Gerichtsverhandlung, es ist nicht auszuschließen daß die Richterin am Ende nicht zu einer klaren Überzeugung kommt, welcher Zeuge nun die Wahrheit sagte und welcher nicht. Das wiederum könnte in einer sogenannten non liquet-Situation enden, bei der es für das Gericht unklar ist, wie es war.

    Im Vorfeld kam es seitens der Streitparteien zu folgenden Behauptungen:

    Beklagter: Der Kläger zerrt jeden wegen jedes Scheißes vor Gericht, uns hat er unter anderem verklagt wegen einer an seine Garagenwand gelehnten Schaufel oder einem Wasserfleck auf seinem Weg.

    Kläger: Es ging nicht um eine Schaufel, sondern um an die Garagenwand gelehnte rostige Eisenteile, herangeschüttete Erde und Steine. Es ging auch nicht um einem simplen "Wasserfleck", sondern um das tagtägliche Überregnen einer gepflasterten Wegefläche mit stark rosthaltigem Wasser.

    In der mündlichen Verhandlung legte der Kläger sodann mehrere Fotos vor, unter anderem von den Eisenteilen, Steinen und der angeschütteten Erde. Der Beklagte behauptete sodann, das Foto stamme nicht vom Bereich der Garage und das Gelbliche sei auch nicht die Garagenwand, sondern da hätte der Kläger einfach das Foto abgeschnitten oder retuschiert. Außerdem legte der Kläger ein Luftbild von Google vor, das unverkennbar zeigte, wie die eigenen Pflasterwege der Beklagten durch ihr Beregnen mit dem rostigen Wasser stark braun verfärbt sind.

    Nun kam es zu folgender Merkwürdigkeit: Die Richterin fragte den Kläger, ob sie diese Fotos für ihre Gerichtsakte bekommen kann. Der Kläger überreichte der Richterin wunschgemäß die Fotos, die dann zur Akte genommen wurden.

    Frage: Was denkt Ihr, warum wollte die Richterin diese Fotos in der Akte haben? Mit dem eigentlichen Streitthema haben diese Fotos nichts zu tun. In dem Streit geht es um die Unterlassung von Musiklärm durch den Beklagten, den dieser aber leugnet.
    Geändert von robert234 (07.02.2023 um 13:20 Uhr)

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  2. #2
    Na einfach weil er dir Fotos präsentiert hat und die dann in die Akte kommen, so wie das mündliche Gespräch ja auch dokumentiert wird, oder? Ansehen ? Oder weil es mit Google maps abgeglichen werden soll.

  3. #3
    Aus Dokumentationszwecken. Und evtl. zur Überprüfung, ob die Bilder gefälscht worden sind.


    Das war jetzt aber ein sehr einfaches Logikrätsel, Robert... ^^

  4. #4
    In diesem Beispiel ist doch wohl robert als Kläger bezeichnet, oder?

    Hm vllt möchte die Richterin zwecks Einschätzung der Glaubwürdigkeit den alten Fall begutachten.
    Oder aber du suchst bei der Richterin vergebens nach Logik Ansehen ?

  5. #5
    Ehrlich gesagt hatte ich gedacht, Robert wäre der Beklagte ^^ Aber jetzt wo du es sagst -- Kläger macht hier mehr Sinn Ansehen ?

  6. #6
    Ansehen ? Zitat von SuperVegeta Ansehen ?
    Das war jetzt aber ein sehr einfaches Logikrätsel, Robert... ^^
    Und warum ist dann Deine Antwort (sehr wahrscheinlich) falsch? Ansehen ?

  7. #7
    Ansehen ? Zitat von LordXerxes Ansehen ?
    Einschätzung der Glaubwürdigkeit
    Genau darum dürfte es gehen.

    Der Beklagte hatte schriftlich vor dem Verhandlungstermin seine Behauptungen mit Schaufel und "Wasserfleck" aufgestellt, um bei dem Gericht den Anschein zu erwecken, der Kläger benötige keine echten Anlässe, sondern würde die kleinste Gelegenheit, und sei sie noch so lächerlich, ausnutzen, um seine Nachbarn zu verklagen.

    Auf diesen Schriftsatz hat der Kläger - ebenfalls noch vor dem Verhandlungstermin - erwidert, daß die vermeintliche Schaufel frei erfunden ist und es in Wahrheit um hunderte Steine, rostige Kübel an einer hell gestrichenen Wand usw. geht und damit die Glaubwürdigkeit des Beklagten in Zweifel gezogen. Ebenso bezüglich der eklatanten Verharmlosung der Folgen der Wassereinwirkung (Rost) auf Pflastersteinflächen.

    In der Verhandlung legte dann wie angekündigt der Kläger dem Gericht die Beweisfotos vor, während der Beklagte in Ansehung der vor ihm liegenden eindeutigen Fotos lautstark trötete, diese würden ganz woanders aufgenommen worden oder manipuliert worden sein. Damit hat der Beklagte unter Beweis gestellt, daß er frech alles bestreitet und das sogar noch dann, wenn es eindeutig zu widerlegen ist. Das bedeutet aber im Schluß, daß sein Bestreiten der Musikbeschallung auch nicht glaubhaft ist.

    Meine Vermutung ist nun, daß es die Richterin entweder bereits genau so sieht und durch die Hereinnahme der Fotos in ihre Akte nur etwas haben will auf das sie Bezug nehmen kann, ihre Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Beklagten zu begründen. Alternativ möchte sie sich - in gleicher Absicht - die Fotos noch einmal in Ruhe genauer ansehen, vielleicht auch mit Kollegen darüber sprechen, was die davon halten (Wand oder keine Wand?).

    Gerade wenn sich die Beweislage ausschließlich auf mehrere Zeugenaussagen stützt, die sich jedoch widersprechen, ist die Entscheidung eines Richters schwierig. Gleichwohl muß er entscheiden, darum kommt er nicht herum. In solchen Fällen kann es dann schon mal den Ausschlag geben, wessen Darlegungen der Richter für glaubwürdiger hält.

  8. #8
    Genau, zur Überprüfung ob wirklich eine Fälschung vorliegt im ersten Schritt. Und falls ja, dann die Konsequenz daraus ziehen, dass dieser Zeuge nicht glaubwürdig ist.
    Mensch Robert, das ist doch selbstverständlich. Beim nächstem Mal bitte ein anspruchsvolleres Logikrätsel! Ansehen ?


    Es war in der Tat erst nicht ganz ersichtlich, wer Kläger und Beschuldigter ist Ansehen ?

  9. #9
    SV und ich haben das gleiche gemeint, und im letzten Punkt (Überprüfung der Bilder) lagen wir ja laut deiner Einschätzung richtig Ansehen ?

    Beim nächsten Mal stelle ich ein Logikrätsel! Ansehen ?

  10. #10
    Ansehen ? Zitat von SuperVegeta Ansehen ?
    zur Überprüfung ob wirklich eine Fälschung vorliegt
    Wie soll man das anhand eines Fotoausdrucks auf Papier erkennen? Da müßte man schon die elektronische Datei haben. Außerdem war eine Entscheidung schon binnen 3 Wochen geplant, so schnell könnte das schwerlich untersucht und nachfolgend der Urteilstenor darauf abgestimmt werden. Ergo muß das was die Richterin damit beabsichtigt schnell gehen.

  11. #11
    Ansehen ? Zitat von SuperVegeta Ansehen ?
    Es war in der Tat erst nicht ganz ersichtlich, wer Kläger und Beschuldigter ist
    Auch das ist nicht überzeugend, da von DEN Beklagten die Rede ist (Plural). Ich als Einzelperson kann somit nicht gemeint sein. Im übrigen wäre ich nicht so bescheuert, meine eigenen Pflasterflächen durch das Ausbringen stark rosthaltigen Wassers zu versauen. Aber danke, daß Du mir so etwas zutraust. ^^

  12. #12
    In roberts Schilderung argumentiert der Beklagte sehr rüde, während der Kläger sehr bedacht und eloquent formuliert.
    Es wäre schon sehr unlogisch dass sich robert selbst als "Trotttel" und den Paten/Affen als den gebildeteren/überlegenen darstellt.