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Thema: Abzocke?
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16.03.2007, 17:47 #16Moderator a. D.
@patsenriver: Eine extra eMail mit Hinweis auf das Widerrufsrecht ist nicht erforderlich, wohl aber ein ausdrücklicher Hinweis beim Vertragsschluß. Aus der Tatsache, daß ein Sprößling den Internetzugang seiner Eltern mitnutzen darf, ist die Wirksamkeit von Verträgen welcher Art auch immer nicht herzuleiten. Man kann ja auch nicht die Zustimmung der Eltern zu Verträgen ihrer Kinder daraus schließen, daß sie ihren Kindern erlaubt haben in die Stadt zu gehen, wo die Kinder dann vielleicht in einem Laden einen Vertrag schließen könnten. Ansehen ? Ansehen ?
Bei der Verbraucherschutzzentrale nachzufragen ist eine klasse Idee, das könnte man echt vorher machen, und dafür braucht man nicht unbedingt schon die Eltern informieren.
Aber wie gesagt, es gibt eine supereinfache Möglichkeit, die ich zuallererst checken würde, nämlich das mit der Widerrufsbelehrung.
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16.03.2007, 17:51 #17Mod a. D.
@robert234: Stimmt, er sollte sich mal äußern.
@patsenriver:Wie wahr wie wahr, ich habe auch schon Lehrgeld gezahlt.da seine Eltern ihm ja den Internetzugang zur Verfügung gestellt haben und somit für ihn Verantwortlich sind.
"Eltern haften für ihre Kinder".
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17.03.2007, 22:34 #18Tut mir Leid für die späte Antwort. Nein es wurde nicht ausdrücklich auf das Wiederrufsrecht angewiesen eben nur das kleingedruckte im unteren Bereich der Seite. Wir haben auch noch nichts überwiesen, werden wir warscheinlich auch nicht da auch einige hier meinen das es nicht nötig ist so sehn wir das auch.Ansehen ? Zitat von robert234
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17.03.2007, 23:07 #19Moderator a. D.
@Serkan 18:
Das reicht nicht aus, der Hinweis muß quasi unübersehbar gegeben werden, und in der Regel muß der Kunde ausdrücklich bestätigen (z. B. durch einen extra Klick einen Haken setzen), daß er über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.Nein es wurde nicht ausdrücklich auf das Wiederrufsrecht angewiesen eben nur das kleingedruckte im unteren Bereich der Seite.
Ich schlage daher folgendes Vorgehen vor: Dein Cousin schreibt an die Firma, und erklärt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
soweit mit Datum vom xx.xx.2007 ein Vertrag mit Ihnen geschlossen sein sollte, widerrufe ich diesen unter Bezugnahme auf mein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Dieser Widerruf ist auch nicht verfristet, da es Ihrerseits an der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung fehlte.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Kopiert das am besten, die Formulierung ist wichtig!
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17.03.2007, 23:14 #20Mod a. D.
robert234: Danke, das ist wichtig. Man hat ja keinen Plan wie man vorgehen kann.
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18.03.2007, 12:47 #21


Politik leicht erklärt
09.01.2026, 18:36 in Fun