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  1. #46
    Ansehen ? Zitat von MirkoB Ansehen ?
    Ich will nicht sagen ich hoffe du musst trotzdem zahlen, aber ich will hoffen du lernst daraus, wenn man etwas nicht mehr haben will rechtzeitig zu stornieren. Meistens kann man dies auch innerhalb von 2 Wochen machen auch wenn dies nicht gesetzlich festgelegt ist machen dies trotzdem die meisten Firmen.[/COLOR]
    DAS ist das was legendkiller aus dieser Angelegenheit mitnehmen muss! Wenn ich was bestelle, und es nicht mehr haben will MUSS ich es stornieren. Für Geschäfte aus dem Internet hast du eh ein 14-tätiges Rücktrittsrecht! (Recht in Deutschland, ob es in Austria genauso ist,weiß ich jetzt nicht 100% genau)

    •   Alt

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  2. #47
    sind doch per mail angekommen soweit ich das jetzt richtig verstanden habe

  3. #48
    Man könnte dem Shop dann auch einfach eine Rückmeldung geben, dass man die Sache dann nicht mehr möchte. Sprich aktiv mitwirken. Ich denke, es hätte eine einfache Bestätigungsemail ala "Aufgrund der höheren Versandkosten bin ich nichtmehr an dem Angebot interessiert" ausgereicht.

    Wenn du sowas in Zukunft entgehen willst, halte dich an Fristen, oder besser: Bestell einfach nichtsmehr bis du Reif genug bist, Verträge abzuschließen und diese dann auch selbst zu bezahlen. Und nicht Mama bitten, dass sie dir dein Zeug überweisen soll, wenn du schon ohne ihre Kenntnis Sachen bestellst.

    Eigentlich hoffe ich, dass du zumindest die Kosten für das Poster bezahlen musst, um dein Lehrgeld daraus zu ziehen. Auch wenn ich sagen muss, dass mir das Anwaltsschreiben nicht sehr seriös vorkommt.

    Und er hatte geschrieben, dass die Mahnungen per EMail gekommen sind. In einem Juraforum gefunden:

    Erklärungen bedürfen nach der Konzeption des BGB nur dann einer bestimmten Form, wenn dies ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 125 BGB). Für die Ansehen ? ist keine besondere Form vorgeschrieben, so dass sie auch keiner besonderen Form zu ihrer Wirksamkeit bedarf, weshalb sie auch mündlich oder in Ansehen ? per Email oder Fax erfolgen darf.

    Und kommt jetzt nicht wieder damit, dass er Österreicher ist. Die Seite von der er bestellt hat, ist von einem deutschen Geschäft, wie im Impressum zu lesen:

    Anbieter von Ansehen ?
    Werbetechnik Nord UG
    (Haftungsbeschränkt)
    Westerstraße 13
    25832 Tönning
    Deutschland
    Amtsgericht Flensburg
    Handelsregisternummer: HRB 8490 FL
    St.-Nr.: 1529205044
    USt. Id.: DE 273953122
    Inhaltliche Verantwortung: Göran Rust (Werbetechnik Nord UG)

    Somit gilt für das Geschäft das deutsche BGB und kein österreichisches Recht, wobei ich denke, dass es dort ähnlich sein wird.
    Geändert von MatzeF (09.12.2012 um 16:29 Uhr)

  4. #49
    Somit gilt für das Geschäft das deutsche BGB und kein österreichisches Recht, wobei ich denke, dass es dort ähnlich sein wird.
    Nein tuts nicht, wer sich traut nach Österreich zu verkaufen, unterwirft sich auch den lokalen Gesetzen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

    pong

  5. #50
    Ansehen ? Zitat von legendkiller Ansehen ?
    na dann, puhhh Glück gehabt. Danke Leute Ansehen ?

    -closed-
    Dein Wunsch ist mir Befehl!

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