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29.04.2010, 11:11 #286Gesperrt
weil ich letzten sommer von zwei schlägern angegriffen wurde musste ich jetzt 4000 euro zahlen...
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29.04.2010, 11:13 #287
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29.04.2010, 11:15 #288BL-Tippspielsieger 2013
Kopfschmerzen...............
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29.04.2010, 11:19 #289Gesperrt
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29.04.2010, 11:23 #290
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29.04.2010, 11:29 #291Gesperrt
ein richter der es nicht für nötig hielt mich anzuhören.... hätte zwar inerhalb 10 tagen wiederspruch einlegen können, aber da ich zeugen mäßig alleine war und sie an die 5 leute waren die alle nicht für mich aussagen macht das wenig sinn.
naja aber lieber 4000 euro blechen wie mich prügeln zu lassen...
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29.04.2010, 11:49 #292
so ist der deutsche rechtsstaat... no comment
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29.04.2010, 12:19 #293Moderator a. D.Du hast aber einen Anspruch auf rechtliches Gehör, wurde dieses nicht gewährt, dürfte die verhängte Strafe wohl kaum haltbar sein. Ob es zur Wahrung des rechtlichen Gehörs ausreicht, gegen einen bereits verhängten Strafbefehl Einspruch einlegen zu können, wage ich zu bezweifeln. Denn das würde an der Tatsache ja nichts ändern, daß es bereits vor einer Anhörung eine richterliche Würdigung gegeben hat und eine Strafe verhängt worden ist. Die Anhörung muß jedoch in die richterliche Entscheidung und Strafzumessung einfließen, meiner Meinung nach kann man nicht erst die Strafe verhängen und anschließend klären wollen, ob diese der Höhe nach oder überhaupt angemessen war.ein richter der es nicht für nötig hielt mich anzuhören....
Du könntest den Richter jetzt anzeigen, wegen Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB), außerdem würde ich die Entscheidung unter Bezugnahme auf § 321a ZPO unverzüglich anfechten, falls Dir nicht sogar noch die 10-tägige Einspruchsfrist offengehalten ist.
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29.04.2010, 12:45 #294
Robert,
es ist schön und gut, dass Du Dich gerne mit Rechtsthemen beschäftigst, aber dann solltest Du auch die Ausführungen genau lesen:
Massefreak hat einen Ansehen ? erhalten. Das ist nach ZPO ein vereinfachtes Verfahren. Der Richter entscheidet darin nach Aktenlage. Massfreak hätte jederzeit Stellung im Ermittlungsverfahren dazu nehmen können.
Massefreak hat die Möglichkeit gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen, was dann eine mündliche Verhandlung nach sich ziehen würde.
Kannst aber gerne weiter mit Spatzen auf Kanonen schießen Ansehen ?
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29.04.2010, 13:35 #295Strongman
mein bauch is voll weil ich so viel gegessen habe ... sieht nich toll aus Ansehen ?
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29.04.2010, 14:07 #296Gesperrt
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29.04.2010, 14:11 #297
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29.04.2010, 14:14 #298Gesperrt
Rob formuliert bestimmt schon die Verfassungsbeschwerde für Massefreak ...
Ansehen ?
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29.04.2010, 14:17 #299
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29.04.2010, 19:48 #300Moderator a. D.Das könnte man allenfalls erahnen, geschrieben hat er das nicht.Massefreak hat einen Strafbefehl erhalten.
Auch dazu kann man Massefreaks Ausführungen nichts entnehmen, es kann sein, daß er dort angehört wurde, muß aber nicht.Massfreak hätte jederzeit Stellung im Ermittlungsverfahren dazu nehmen können.
Dazu müßten wir erst einmal überhaupt eine Verfassung haben, schon daran fehlt es uns.Rob formuliert bestimmt schon die Verfassungsbeschwerde für Massefreak ...
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